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Lebenslang für Mord an schwangerer Tochter

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Kiel - Für die Ermordung seiner schwangeren Tochter muss ein 69 Jahre alter Familienvater lebenslang ins Gefängnis. An die Version des Angeklagten, der den Tod der Tochter als Unfall darstellte, glaubte das Gericht nicht.

Das Landgericht Kiel sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der türkischstämmige Mann die 29-Jährige Anfang 1996 in Trappenkamp (Kreis Segeberg) absichtlich tötete und ihren Leichnam in einer Garage vergrub, um eine Entdeckung der Schwangerschaft zu verhindern. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld folgte die Kammer nicht.

Der Mann hatte die Tötung der 29-Jährigen vor 15 Jahren durch einen Schlag mit einer Rohrzange vor Gericht zwar gestanden, dies aber als Unfall dargestellt. Er räumte ein, die Leiche in einer angemieteten Garage vergraben und Monate später im Müll entsorgt zu haben. Nach Aufdeckung des Falles Ende 2010 wurden dort jedoch noch Zähne und Knochenreste gefunden, die sich der Frau zuordnen ließen.

Kammer glaubt Aussagen der jüngeren Tochter

“Die Kammer ist überzeugt, dass seine Tochter von ihm schwanger war“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann in seiner Urteilsbegründung. Er habe befürchtet, dass dies früher oder später entdeckt würde. Das Gericht habe seine Feststellungen in Übereinstimmung mit den Aussagen der jüngeren Tochter getroffen. Diese hatte ausgesagt, ihr Vater habe ihr von seinem Mordplan erzählt. “Wir wissen nichts über den Umstand des Todes Hattices“, sagte der Richter mit Blick auf den genauen Tatverlauf. Die von der Aussage der Tochter abweichenden Darstellungen des Mannes halte die Kammer in allen Punkten für falsch, sagte Brommann. Die 33-Jährige habe eine “geradezu beeindruckende Aussage-Konstanz“ gezeigt. Sie habe auf Drängen der Mutter im Oktober ihr Schweigen gebrochen. Nach der Tat habe sie dem Vater helfen und beim Vergraben der Leiche in einer angemieteten Garage Schmiere stehen müssen. Er habe gedroht, ihr drohe bei einer Offenbarung sonst dasselbe.

Das Opfer war damals nicht vermisst worden, weil es nach Ablauf seines Visums illegal bei der Familie gelebt hatte. Die Mutter war zum Tatzeitpunkt im Februar 1996 zur Kur, hatte aber immer nach ihrem ältesten Kind gefragt. Ihr wurde das Verschwinden der Frau mit einer Abholung durch die Polizei und einer Abschiebung in die Türkei erklärt.

Opfer lebte zurückgezogen in Trappenkamp

Das Opfer war scheu und zurückhaltend. Die beiden anderen Kinder und die Mutter beschrieben ihren Vater als gewalttätigen Mann, der die ältere Tochter und den Sohn wiederholt misshandelte. Auch deshalb sei das spätere Opfer von der Mutter zwischenzeitlich bei Verwandten in der Türkei untergebracht worden.

Der 69-Jährige hatte in seinem letzten Wort gesagt, er akzeptiere den Rechtsstaat. Sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt und will Rechtsmittel prüfen. Staatsanwalt Achim Hackethal zeigte sich zufrieden. Er hoffe auf eine Signalwirkung des Urteils, solche Taten auch nach einem langen Zeitraum noch anzuzeigen. “Der Mut der Tochter hat mich sehr beeindruckt“, sagte er. Die 33-Jährige selbst zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. “Er hat jetzt seine gerechte Strafe bekommen.“ Dies sei vermutlich das letzte Mal, dass sie ihn gesehen habe.

dapd

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