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Mann missbraucht Seniorinnen - Urteil

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Heidelberg - Weil er sich an zwei 76 und 69 Jahre alten Heidelberger Seniorinnen vergangen hat, muss ein Mann für vier Jahre und drei Monate in Haft.

Nach Überzeugung der Kammer war er mit eindeutiger Absicht in einer Mainacht in die Heidelberger Wohnung einer 76-Jährigen eingedrungen. Die Frau hatte ihre Balkontür geöffnet, um nach ihrer Katze zu rufen. Als der Täter die Tür weiter aufstieß, fiel sie zu Boden, wie Gramlich sagte. Die Seniorin habe sich heftig gegen den sexuellen Übergriff des Mannes gewehrt. Bis heute leide sie psychisch unter dem Ereignis.

Während die Kammer den Angriff auf die 76-Jährige als Vergewaltigung mit Körperverletzung wertete, sprach sie im Fall einer 69-Jährigen von „tätlicher Beleidigung“. Der Mann hatte sich hier laut Gericht in ein Altersheim geschlichen und ausgenutzt, dass ihn die Seniorin für einen Pfleger hielt. Er verging sich zwar auch an ihr sexuell, wendete Gramlich zufolge aber keine Gewalt an.

Zunächst soll der 28-Jährige wegen einer Persönlichkeitsstörung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, wie das Heidelberger Landgericht am Freitag urteilte. „Wir appellieren an Sie, sich auf eine Behandlung einzulassen“, sagte der Vorsitzende Richter Edgar Gramlich. Zum Schutz der Öffentlichkeit und für sich selbst müsse er sein Leben wieder in Ordnung bringen.

„Der Angeklagte war durchaus im Bilde, dass er etwas Verbotenes tat“, sagte der Richter. Wegen der Persönlichkeitsstörung sei seine Steuerungsfähigkeit allerdings eingeschränkt gewesen. „Für uns blieb nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kein Zweifel, dass Sie der Täter waren“, betonte der Richter. Die Beschreibungen der Seniorinnen seien eindeutig gewesen. Der Mann bestritt die Taten bis zuletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 28-Jährige kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. Ein dritter Fall wurde eingestellt, weil sich die 99-Jährige laut Staatsanwaltschaft zuletzt nicht mehr an die Ereignisse erinnern konnte.

dpa

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