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Kind (3) von eigenen Pflegeeltern gequält - Gericht fällt Urteil über Ehepaar

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Pflegeeltern misshandeln und quälen Kind (Symbolfoto)
Pflegeeltern misshandeln und quälen Kind (Symbolfoto) © picture alliance/dpa

Im Februar wurde vor dem Amtsgericht Mannheim ein furchtbarer Fall behandelt: Ein Ehepaar soll ihren drei Jahre alten Pflegesohn gequält und misshandelt haben. Jetzt fiel das Urteil.

Update vom 28. Februar 2019: Am Donnerstag fiel das Urteil gegen die Eltern. Die 44-jährige Pflegemutter wird vor dem Amtsgericht Mannheim zu drei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Ihr Mann muss für drei Jahre ins Gefängnis. Bis zum Ende des Prozesses bestritt das Ehepaar die Vorwürfe.

Update vom 12. Februar 2019: Staatsanwalt Tobias Lutz verliest am ersten Prozesstag gegen die Pflegeeltern eine ganze Liste von Misshandlungen: von Schlüsselbeinbruch bis Nahrungsentzug, die vor allem der Mutter vorgeworfen werden. Der Vater habe den Jungen mindestens einmal geschlagen und außerdem unterlassen, das Kind vor den Attacken seiner Frau zu schützen. Nach dem Verlesen der Anklage wird die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Das wird voraussichtlich am 28. Februar fallen.

Am Dienstag (12. Februar) um 9 Uhr startet am Landgericht Mannheim der Prozess gegen die Pflegeeltern aus Brühl. Die 44-jährige Frau und ihr gleichaltriger Mann sind wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung mit Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Der damals drei Jahre alte Junge war mit offenen Wunden, ausgerissenen Haaren, gebrochenen Knochen, einer Leberprellung sowie völlig unterernährt 2017 aus der Pflegefamilie herausgeholt worden.

Pflegemutter bestreitet die Tat

Das Mannheimer Jugendamt war auf die Misshandlung aufmerksam geworden und brachte den Bub in eine Klinik, wo er zehn Tage behandelt wurde. Die 44-jährige Pflegemutter hat laut Anklage eine Misshandlung des Kindes bestritten. Dieses sei gestürzt und habe zu wenig gegessen, um die anderen Familienmitglieder zu „bestrafen". Die Haare habe der Junge sich selbst herausgerissen. Der gleichaltrige Vater hatte zunächst geschwiegen und dann einen Brief ans Gericht geschrieben, dessen Inhalt nicht öffentlich bekannt wurde. Die leibliche Mutter des Opfers tritt in der Verhandlung als Nebenklägerin auf.

Strafrahmen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Gefängnis

Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung und die Misshandlung von Schutzbefohlenen liegt bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Nach Angaben des zuständigen Mannheimer Jugendamtes wurde das Kind regelmäßig dem Kinderarzt vorgestellt und besuchte kontinuierlich den Kindergarten - ohne dass es Hinweise auf häusliche Probleme gegeben habe.

Bürgermeisterin zeigt sich betroffen

Der am 13. September 2017 beim Jugendamt eingegangene Hinweis auf eine konkrete Kindeswohlgefährdung wurde sofort geprüft. Innerhalb von zwei Stunden sei der Junge in Obhut gekommen. Die zuständige Mannheimer Bürgermeisterin für Bildung, Kinder, Jugend und Gesundheit, Ulrike Freundlieb, zeigte sich betroffen angesichts des Falls und der Tatsache, dass die Gewalt nicht früher habe verhindert werden können. „Es ist sehr bedauerlich, dass durch Fälle wie dem aktuellen, dem Ruf und der Leistung von Pflegeeltern ein schlimmer Schaden zugefügt wird.“

Hätte die Kindesmisshandlung verhindert werden können?

Die Pflegeeltern in Mannheim und in der Rhein-Neckar-Region leisteten eine sehr wichtige und pädagogisch anerkannte Aufgabe. Hätte das Leid des Jungen früher entdeckt oder verhindert werden können? Freundlieb sagte, die Beurteilung einer familiären Situation sei letztlich immer eine Prognose in die Zukunft, die stets nur aufgrund der aktuellen Situation bewertet werden könne. „In der Nachbetrachtung kann sich die Situation dann jedoch als anders herauskristallisieren, als sie sich zum Beurteilungszeitpunkt dargestellt hat.“

Jugendamt betreut 203 Pflegefamilien

Das Jugendamt Mannheim betreut derzeit 203 Pflegefamilien, in denen 235 Pflegekinder leben. Der Pflegekinderdienst vermittelt im Jahr durchschnittlich 25 bis 40 Kinder in Familien in Mannheim.

Meldung vom 4. Februar 2019: Wochenlang soll ein 3-jähriges Kind gequält und misshandelt worden sein – nun müssen sich seine Pflegeeltern vor Gericht verantworten.

Mannheim - Wie das Mannheimer Amtsgericht am Montagnachmittag (4. Januar) mitteilt, soll sich das Ehepaar zu Beginn der Pflege ordnungsgemäß um den Jungen gekümmert haben.

Wie MANNHEIM24* berichtet, soll im Juli 2017 der 44-jährige Vater sein Pflegekind mindestens einmal geschlagen haben. Ab diesem Zeitpunkt habe die gleichaltrige Ehefrau ihren Sohn gequält und misshandelt. Sie soll ihm für mehrere Wochen kein oder nur unzureichendes Essen gegeben haben. Als Strafmethode habe sie den 3-Jährigen mit kalten Wasser geduscht und ganze Haarbüschel herausgerissen. Dem Mann soll dies bekannt gewesen sein und durch Unterlassen gefördert haben.

Kind misshandelt: Prozessstart Mitte Februar

Die beiden Angeklagten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Misshandlung von Schutzbefohlenen am Dienstag, den 12. Februar um 9 Uhr im Amtsgericht verantworten. 

Was über den Gesundheitszustand des Jungen bekannt ist, erfahren Sie auf MANNHEIM24*.

*MANNHEIM24 ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

jol/pm/dpa

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