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Mütterrente, Mindestlohn, sogar ein neuer Feiertag: Das ändert sich zum 1. März

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Mütterrente, Mindestlohn, sogar ein neuer Feiertag: Das ändert sich zum 1. März
Ab 1. März ändern sich einige DInge, über die Verbraucher Bescheid wissen sollten. © picture alliance / Robert Günther

Für Verbraucher ändert sich im März wieder einiges: Von der Rente über den Mindestlohn bis zu Nummernschildern - eine Zusammenfassung.

1. Mütter bekommen mehr Rente

Mit dem Rentenpaket der Koalition traten Anfang des Jahres auch einige Neuerungen in Kraft. So sollen sowohl das Rentenniveau als auch der Beitragssatz bei einem bestimmten Wert gehalten werden. Das Niveau beschreibt das Verhältnis der Rente zu den Löhnen. Es soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Der Beitragssatz soll bis dahin nicht über 20 Prozent des Einkommens steigen. Mit der Ausweitung der Mütterrente werden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so je Kind erhöht - um brutto 16,02 Euro pro Monat im Westen und 15,35 Euro im Osten.

2. Höherer Mindestlohn für Bauarbeiter

Der Mindestlohn für Facharbeiter im Baugewerbe erhöht sich ab März 2019 nach einem Beschluss der Gewerkschaft IG Bau und den beiden Arbeitgeberverbänden des Baugewerbes. Statt 14,95 erhalten Facharbeiter künftig 15,30€ pro Stunde - zumindest in Westdeutschland. In Ostdeutschland liegt der Mindestlohn mit 12,20€ pro Stunde deutlich darunter. Von der neuen Regelung profitieren immerhin ca. fünf Millionen Beschäftigte.

Das hat sich im Dezember 2018 geändert: Online-Shopping, Kosmetik und Asylrecht: Das ändert sich zum 1. Dezember

3. Berlin bekommt einen neuen Feiertag

In Berlin ist der alljährlich am 8. März begangene Frauentag ab sofort neuer gesetzlicher Feiertag. Dieser geht auf die Konferenz sozialistischer Frauen im Jahr 1910 in Kopenhagen zurück, die Frauenrechtlerin Clara Zetkin war Initiatorin. Ab 1947 wurde der Frauentag in der DDR offiziell begangen - in Westdeutschland gewann er erst durch die Frauenbewegung ab den 70er Jahren an Bedeutung. Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte mit 87 zu 60 Stimmen für den Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung. Kritik kam von der Wirtschaft. "Den zusätzlichen Feiertag kann sich Berlin überhaupt nicht leisten", erklärte Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg. 

4. Neue Nummernschilder

Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen bei Kleinkrafträdern ungültig - wer nach dem Stichtag nicht gewechselt hat, macht sich strafbar, zusätzlich ist das versicherungstechnisch ein Problem. Die Nummernschilder für Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter ab Anfang März grün sein. Die gültigen Farben wechseln jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.

Die Änderungen vom Februar können Sie hier nachlesen: WhatsApp, Pille, Fahrverbote, neuer Feiertag: Was sich ab Februar ändert

5. Einschränkungen bei der Gartenarbeit

Zwischen März und Oktober ist das Stutzen von Hecken und Bäumen aus Naturschutz-technischen Gründen nicht erlaubt, da diese Lebensraum für viele Tiere bieten. Lediglich für Form und Pflege sind leichte Arbeiten erlaubt, auch hier muss jedoch auf Nist- und Brutplätze von Tieren geachtet werden. Für das Fällen von Bäumen müssen in dieser Zeit gute Gründe vorliegen.

Lesen Sie auch: Mehr Netto, höhere Renten, steigender Mindestlohn - Das ändert sich 2019

Ab Juni gilt die verschärfte Handregel beim Fußball, ab Mitte des Monats dürfen E-Scooter offiziell auf deutsche Straßen und: Nicht nur Amazon-Händler könnten bald Kosten sparen.

Auch im Juli 2019 stehen einige bedeutsame Änderungen an.

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