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Droht Whatsapp-Nutzern eine Abmahnwelle?

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Ein Gerichtsurteil hat klargestellt: Wer Whatsapp nutzt, verstößt gegen geltendes Recht. Nun fürchten manche eine Abmahn-Welle.

Bad Hersfeld - Die automatische Weitergabe aller Kontaktdaten an Whatsapp ist illegal. Wer den Messenger-Dienst nutzt, verstößt also gegen geltendes Recht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld.

Dazu erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke in seinem Blog: „Die App gleicht regelmäßig alle auf dem Handy gespeicherten Kontakte ab, um zu prüfen, wer über den Dienst erreichbar ist. Damit werden alle Telefonnummern an WhatsApp weitergeleitet und zwar unabhängig davon, ob der Inhaber der Nummer selbst WhatsApp nutzt oder nicht.“ Der Dienst lasse sich gleich in den Nutzungsbedingungen und der dazugehörigen Datenschutzrichtlinie (AGB) von jedem WhatsApp-Nutzer zusichern, dass er autorisiert ist, solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen.

„Allein die Erhebung der Telefonnummer reicht, um diese einem Menschen zuzuordnen, so wie die IP-Adresse auch“, so der Anwalt, „Damit verletzt jeder WhatsApp-Nutzer ohne eine Einwilligung seiner Kontakte in die Weitergabe an WhatsApp fortwährend geltendes Recht. Dies geschieht auch zumindest fahrlässig, wenn man ja fortlaufend den Dienst nutzt, ohne sich die AGB durchzulesen.“

Droht eine Abmahnwelle?

Theoretisch bestehe auf Grund dessen die Gefahr einer Abmahnwelle für Whatsapp-Nutzer. Die hätte es aber schon vorher gegeben. „Das Urteil ändert rechtlich erst einmal nichts daran“, so der Anwalt. In dem Gerichtsprozess ging es nämlich eigentlich um einen Sorgerechtsstreit und die Überwachung der Smartphone-Nutzung eines Kindes durch die Eltern. Daher sei das Urteil für andere Gerichte nicht bindend. Allerdings habe das Urteil „Signalwirkung“, weil es nun medial bekannt wird. Nun würden viele Menschen erst auf die seit Jahren gängige Praxis des Unternehmens aufmerksam.

Wichtig dabei ist, dass nur die betroffenen Kontakte jemanden abmahnen können. Insofern man also niemanden in seiner Kontaktliste hat, der einem Böses will, ist man grundsätzlich relativ sicher. Ansonsten gibt es mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern:

Es ist nicht das erste erheblich Urteil gegen Whatsapp. Bereits seit April darf Facebook nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin keine Daten deutscher Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp nutzen. Bereits erhobene Daten bleiben aber gespeichert.

hs

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