1. Startseite
  2. Lokales
  3. Schleswig-Holstein

Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein: Die neuen Lockerungen

KommentareDrucken

Angesichts der entspannten Corona-Lage lockert die Landesregierung in Schleswig-Holstein die Corona-Maßnahmen in vielen Bereichen. Was ist jetzt erlaubt?

Kiel - In Schleswig-Holstein gilt eine neue Corona-Verordnung. Seit Montag werden in vielen Bereichen Corona-Maßnahmen gelockert. Unter anderem ist es ab sofort wieder möglich, sich im Innenraum mit bis zu zehn Personen zu treffen, die Anzahl der Haushalte spiele dabei keine Rolle. Die Änderungen gelten ab Montag zunächst für die kommenden zwei Wochen. Auch die Sperrstunde entfällt, Restaurants können nach 23 Uhr nun weiterhin geöffnet haben. In Niedersachsen gelten ab Montag ebenfalls neue Corona-Regeln, genau wie Bremen. In Hamburg gelten ab Dienstag neue Regeln.

LandSchleswig-Holstein
Fläche15.763 km²
Bevölkerung2,897 Millionen
HauptstadtKiel

Zudem sind Veranstaltungen drinnen „mit Gruppenaktivität ohne feste Sitzplätze“ wieder möglich. Im Innenraum dürfen bis zu 25 Menschen teilnehmen, draußen bis zu 50. Geimpfte und Genese zählen nicht dazu. Veranstaltungen mit „Sitzungscharakter“ - also auch Konzerte, Kinobesuche und Theatervorstellungen - sind mit bis zu 125 Menschen erlaubt, draußen sind es sogar 250 Personen. Auch Messen und Märkte sind wieder erlaubt, draußen mit 250 Personen, innen mit bis zu 125 Menschen. In allen Bereichen gilt in Innenräumen eine Testpflicht.

Freiheiten für Sportler in Schleswig-Holstein

Auch für Sportlerinnen und Sportler werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Bei Sport drinnen gilt ab zehn erwachsenen Teilnehmern eine Testpflicht. Bei Kindern und Jugendlichen gilt das ab 25 Teilnehmern. Zudem dürfen alle Sportanlagen wieder öffnen, eine Testpflicht gilt in Schwimmhallen und Fitnessstudios. Auch Zuschauer bei Amateur-Sport-Veranstaltungen sind wieder erlaubt. Für Hallensportler entfällt zu dem die Quadratmeter-Beschränkung für den Innenbereich.

Coronavirus - Pfingsten auf Sylt.
Die Außenbereiche füllen sich, die neue Corona-Verordnung bringt weitere Freiheiten nach Schleswig-Holstein. © dpa/Bodo Marks

Für Schüler entfällt eine Maskenpflicht in der Schule in Außenbereichen. Auch drinnen darf wieder normaler Unterricht stattfinden, das gilt auch für Musikschulen und andere außerschulischen Bildungsangebote. Wenn der Unterricht in festen Gruppen stattfindet, dann gelten die gleichen Regeln wie in normalen Schulen. Auch Chorproben sind wieder erlaubt.

Gottesdienste mit bis zu 250 Teilnehmern

Gottesdienste und gemeinschaftliche Gebete dürfen ab Montag wieder mit bis zu 125 Menschen abgehalten werden. Bei Trauerfeiern auf Friedhöfen sind es im Außenbereich sogar 250 mögliche Teilnehmer, 125 im Innenbereich. Zudem sind Museen und Ausstellungen wieder ohne Tests zugänglich. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen. *Kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare