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Obdachloser Geiselnehmer verurteilt

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Wegen Geiselnahme hat das Berliner Landgericht einen Obdachlosen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Der Mann hatte einen Bank-Angestellten bedroht und eine außergewöhnliche Forderung gestellt.
Wegen Geiselnahme hat das Berliner Landgericht einen Obdachlosen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Der Mann hatte einen Bank-Angestellten bedroht und eine außergewöhnliche Forderung gestellt. © dpa

Berlin - Wegen Geiselnahme hat das Berliner Landgericht einen Obdachlosen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Der Mann hatte einen Bank-Angestellten bedroht und eine außergewöhnliche Forderung gestellt.

Der 68-Jährige hatte am 27. Dezember 2012 einen Bankmitarbeiter mit einer Waffe bedroht und ein Fernseh-Interview verlangt, um auf seine Wohnungsnot aufmerksam zu machen. Die Richter gingen am Montag von einem minderschweren Fall aus und sprachen von einem Augenblicksversagen des Obdachlosen. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hatte die Geiselnahme seinerzeit nach etwa einer Stunde unblutig beendet.

„Ich wollte Öffentlichkeit“, sagte der frühere Hausmeister im Gerichtssaal zu seiner damaligen Verzweiflung. Gegen Mittag war er am Tag nach Weihnachten in eine Postbankfiliale gestürmt. „Ich schieß dir ins Knie“, hatte er einem Mitarbeiter angedroht.

Die alarmierten Polizeibeamten hatten sich damals als Rundfunkreporter getarnt. Der Filialleiter hatte dem Obdachlosen zuvor Cappuccino serviert. „Ich hatte fast Mitleid, ich hatte nicht das Gefühl, dass er böse ist“, erinnerte sich der 28-Jährige. Der 68-Jährige war bei einem in die Krise geratenen Sozialunternehmen beschäftigt gewesen. Er hatte nach eigenen Angaben seit Sommer 2012 kein Geld mehr bekommen. „Ich sollte ins Obdachlosenheim, das wollte ich nicht“, sagte der 68-Jährige und meinte: „Der Überfall war Mist“.

dpa

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