1. Startseite
  2. Deutschland

OVG: Beamtin nach Beziehung mit Häftling entlassen

KommentareDrucken

Koblenz - Nach einer heimlichen Liebesbeziehung mit einem zum Drogenentzug vorläufig entlassenen Häftling ist eine Justizvollzugsbeamtin zu Recht aus dem Dienst entlassen worden.

Die 37-Jährige habe sich wegen diesem und anderer schwerer Fehlverhalten erpressbar gemacht und sei daher zum Sicherheitsrisiko geworden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Freitag.

Das Land als Dienstherr könne nicht mehr darauf vertrauen, dass sie ihre Pflichten korrekt erfüllen werde. Daher müsse sie entlassen werden, urteilten die Richter schon am 11. Januar (Az: 3 A 11186/09.OVG).

Die Frau hatte in der Geschäftsstelle der Justizvollzugsanstalt Wittlich gearbeitet, als sie im Herbst 2005 die Beziehung mit dem vorläufig entlassenen Häftling einging und ihn auch in ihrer Wohnung aufnahm, ohne es ihrem Vorgesetzten mitzuteilen. Das OVG wertete schon das als schwerwiegendes Dienstvergehen.

Zudem hätte sich der Mann nach dem Abbruch seiner Entzugstherapie nicht mehr bei ihr aufhalten dürfen. Noch dazu überließ sie dem Mann - der keinen Führerschein hatte - mehrfach ihr Auto und begleitete ihn bei einer Fahrt zum Drogenkauf. Sie ging zudem trotz Krankschreibung während des laufenden Disziplinarverfahrens einer Nebentätigkeit nach. Das Land hatte erfolgreich auf Entlassung vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das OVG wies die Berufung zurück.

dpa 

Auch interessant

Kommentare