Dennoch komme eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht. „Es ist dem Normalbürger nicht zu vermitteln, dass so ein Verhalten nicht mit Haft bestraft wird. Das würde das Vertrauen in unsere Rechtsordnung erschüttern“, sagte Berger in seiner Urteilsbegründung.
Eine Frau hat auf einem Parkplatz in Esting großen Schaden angerichtet. Aus bisher ungeklärten Gründen verlor sie die Kontrolle über ihren tonnenschweren SUV.*
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Rudi Stallein
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