Einem weiteren Gutachter, der die Diagnose überprüfen sollte, verweigerte der Ratinger jeden Kontakt. Sollte „Prozesse-Dieter“ damit durchkommen, könnte dies ein Freifahrtschein für seine Tiraden sein, wird in Justizkreisen befürchtet. Denn in eine Anstalt kann er nur eingewiesen werden, wenn eine ernste Gefahr von ihm ausgeht. Darunter fallen Beleidigungen gemeinhin nicht.
Für den Fall eines Sieges hatte der „König der Kläger“ bereits weitere Prozesse angekündigt, um sich Entschädigung für erlittenes Unrecht zu erstreiten. Doch mit dem Urteil vom Montag sind seine Chancen geschrumpft.
dpa