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Winnenden: Schulpsychologen fiel nichts auf

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Eine Trauernde gedenkt in Winnenden vor der Albertville-Realschule vor Kerzen und Blumen der 15 Opfer des Amoklaufes.
Eine Trauernde gedenkt in Winnenden vor der Albertville-Realschule vor Kerzen und Blumen der 15 Opfer des Amoklaufes. © dapd

Stuttgart - Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen hat sich das Gericht am vierten Verhandlungstag mit den möglichen Gründen für die Tat befasst.

Am Montag sagten vor dem Stuttgarter Landgericht der ehemalige Klassenlehrer des Amokläufers Tim K. in der Albertville-Realschule und ein früherer Schulpsychologe aus. Beide beschrieben den 17-Jährigen als unauffälligen und normalen Jugendlichen, der schulische Probleme hatte. Tim K. hatte im März 2009 in der Realschule und bei seiner Flucht 15 Menschen und sich selbst getötet.

Der Klassenlehrer sagte, Tim K. sei ein freundlicher, aber zurückhaltender Schüler gewesen. „Ich hatte nie Probleme mit ihm“, betonte der Pädagoge. Er berichtete aber auch von schulischen Problemen des Jugendlichen. So sei die Versetzung Tims in die nächste Klasse immer wieder gefährdet gewesen. Weil er sich aber jedes Mal im zweiten Schulhalbjahr gesteigert habe, sei die Versetzung geglückt. Über Mobbing oder Ausgrenzung sei ihm nichts bekannt. Tim sei immer dabei gewesen. „Innerhalb der Klasse sind mir auch keine Probleme bekannt“, sagte der Lehrer.

Schulpsychologe untersuchte Tims Lernverhalten

Der frühere Schulpsychologe berichtete ebenfalls von schulischen Problemen Tims. Der Schüler sei deshalb hinsichtlich seines Lernverhaltens und seiner Begabung untersucht worden. Die Psychologen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass Tim für sein Alter ein „normaler Schüler“ gewesen sei. „Tim war unauffällig“, sagte der Schulpsychologe. Sie hätten dem Jugendlichen geraten, sich mehr für die Schule zu engagieren. Denn „sein Zeitbudget ging zulasten der Schule“, sagte der Psychologe. Es seien mehrere Gespräche mit Tim empfohlen worden, um sein Lernverhalten zu verbessern. Seine Eltern hätten das Angebot aber nicht wahrgenommen. Die Vernehmung von Tims Nachhilfelehrerin wurde auf Januar verschoben.

Tims Vater muss sich vor Gericht verantworten, weil er die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt hatte. In einem ersten Prozess war er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die Richter beanstandeten, dass das Stuttgarter Landgericht einer wichtigen Zeugin zu Unrecht ein Zeugnisverweigerungsrecht zugebilligt hatte. Dadurch habe die Verteidigung keine Möglichkeit gehabt, die Frau zu befragen.

Familientherapeutin soll am Freitag aussagen

Bei der Zeugin handelt es sich um eine Familientherapeutin, die die Familie des Amokläufers nach der Tat betreut hatte. Ihre Vernehmung ist für den kommenden Verhandlungstag am Freitag (30. November) vorgesehen. Die Aussage wird mit Spannung erwartet, denn im ersten Prozess hatte sie sich erheblich widersprochen. Zunächst hatte sie den Vater schwer belastet, ihre Aussage dann aber grundlegend geändert. Danach kehrte sie wieder zu ihren ursprünglichen Angaben zurück und verweigerte schließlich die weitere Aussage.

Die Frau hatte in ihrer ersten Version gesagt, Tims Vater habe ihr drei Tage nach dem Amoklauf erzählt, dass eine psychiatrische Klinik in Weinsberg ihn im Jahr 2008 über die Tötungsfantasien seines Sohnes informiert habe. Tim war in der Klinik zeitweise in Behandlung. Die Ärzte und Therapeuten der Klinik verweigerten in beiden Prozessen mit Verweis auf die Schweigepflicht die Aussage.

dapd

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