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Steuerfreie Zigaretten: Das müssen Raucher wissen

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München - Wer steuerfreie Zigaretten im EU-Ausland kauft, kann eine Menge Geld sparen. Doch es lauern Risiken. Jetzt hat der Bundesfinanzhof dazu ein Urteil gesprochen. Was Raucher und Nichtraucher wissen müssen:

Zigaretten aus dem EU-Ausland bleiben auch dann steuerfrei, wenn die Käufer ihre Einkäufe an rauchende Verwandte weiterverschenken.

Das hat der Bundesfinanzhof in einem Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az. VII R 59/10) entschieden. Eine Familie hatte gegen die Praxis des Zolls geklagt: Eine Frau war mit ihrem Vater und ihren Großeltern nach Polen gefahren und jeder hatte für sich eine Stange Zigaretten gekauft. Nach der Heimreise verschenkten Vater und Großeltern ihre Zigaretten an die Frau und gerieten danach in eine mobile Zollkontrolle, die den Großteil beschlagnahmte, weil die Zigaretten offensichtlich nicht zum Eigenbedarf der jeweiligen Käufer bestimmt gewesen sein.

Rauchverbote in den Bundesländern

Dieser Einschätzung widersprach das höchste deutsche Finanzgericht nun. Verbraucher könnten ihren Eigenbedarf auch dann decken, wenn sie Waren als Geschenk kauften - und können sich so dank des Steuerprivilegs auch mit billigen Zigaretten eindecken, wenn sie gar nicht rauchen. Es sei eine Errungenschaft des Binnenmarkts, dass Waren wie Alkohol oder Zigaretten, die im Ausland gekauft werden, bis zu einer gewissen Grenze in Deutschland steuerfrei blieben. Dieses Steuerprivileg gelte auch für Nichtraucher, urteilte der BFH.

dpa

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