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Tödlicher Bungee-Sprung: Verfahren eingestellt

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Im Juli 2003 kam es am Dortmunder Fernsehtur zu einem tödlichen Unfall bei einem Bungee-Spung. Das Seil war gerissen.
Im Juli 2003 kam es am Dortmunder Fernsehtur zu einem tödlichen Unfall bei einem Bungee-Spung. Das Seil war gerissen. © dpa

Dortmund - Siebeneinhalb Jahre nach einem tödlichen Bungee- Sprung vom Dortmunder Fernsehturm kommt es nun doch nicht mehr zu einem öffentlichen Prozess.

Der Betreiber der Anlage hat sich bereiterklärt, 15 000 Euro an ein Kinderhospiz zu zahlen. Im Gegenzug will das Dortmunder Amtsgericht das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung einstellen.

Am 20. Juli 2003 war ein 31-Jähriger 150 Meter tief in den Tod gestürzt, weil das Bungee-Seil riss. Die Gründe blieben laut Gericht bis zuletzt unklar. Der Chef der Betreiberfirma hat nach Angaben des Amtsgerichts bereits 40 000 Euro an die Familie des Opfers gezahlt. Außerdem muss er einen Teil der Verfahrenskosten tragen. Ursprünglich war der Start des Strafverfahrens für den 24. Februar geplant.

dpa

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