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Tödliches Wetttrinken: Wirt muss ins Gefängnis

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Tödliches Wetttrinken: Der Wirtmuss für drei jahre ins Gefängnis.
Tödliches Wetttrinken: Der Wirtmuss für drei jahre ins Gefängnis. © mm

Karlsruhe - Der Berliner Gastwirt, der mit einem Wetttrinken die tödliche Alkoholvergiftung eines Jugendlichen verursachte, muss ins Gefängnis.

Wie der Bundesgerichtshof am Montag mitteilte, habe er die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig: Der Angeklagte erhielt am 3. Juli 2009 eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.

Der Fall hatte die Menschen in Deutschland geschockt und zu gesetzlichen Konsequenzen geführt: In den frühen Morgenstunden des 25. Februar 2007 forderte der 16-jährige Schüler den Gastwirt zu einem “Wettstreit“ heraus, wer von beiden der “Trinkfestere“ sei. Dieser ließ sich darauf ein, ließ sich jedoch vom Jugendlichen zunächst unbemerkt mindestens 20 Gläser Wasser einschenken, die er anstelle von Tequila trank. Der 16-Jährige trank mindestens 44 Gläser Tequila und verlor danach das Bewusstsein. Die erst etwa drei Stunden später verständigten Rettungskräfte versuchten vergeblich, ihn zu reanimieren. Bei mindestens 4,4 Promille hatte er einen Herzstillstand erlitten. Der Jugendliche lag noch etwa einen Monat im Koma, bis er starb.

DPAD

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