Ausgenommen von diesen strengen Regeln sind Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeiter. Die Firmenneugründungen von Tönnies hatten maximal 49 Mitarbeiter. Doch Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, gibt Entwarnung: Die Verschärfungen zielten allein auf die Zustände in den Fabriken*, sagte Heil. Der kleine Metzger auf dem Land, der noch selbst schlachte, sei nicht betroffen - Unterfirmen von Tönnies hingegen schon.
Zu den Vorwürfen, das Unternehmen Tönnies mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück würde damit die Hürde von 50 Mitarbeitern beim Verbot von Werkverträgen umgehen, äußert sich Heil auf Twitter: „Nein (...) Die 50er Regelung gilt nur für HANDWERKSUNTERNEHMEN.“
Das Gesetz ist in der Fleischbranche schon auf Kritik gestoßen: Es sei zu „schwammig“. Die Fleischwirtschaft hält sich eine Klage offen. „Nicht, wenn es um das Verbot der Werkverträge geht. Gegen die geplanten Eingriffe in das Gesellschaftsrecht der Unternehmen würden wir dagegen sehr wohl klagen“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF), Heike Harstick, der „Welt“ am Donnerstag. Sie kritisierte, der Kern des Gesetzes sei sehr weitreichend und lasse reichlich Platz für Interpretationen.
Die 50er Regelung gilt nur für HANDWERKSUNTERNEHMEN.
„Teilweise weiß man gar nicht, was noch erlaubt ist und was nicht“, sagte Harstick. „Es kann sich also niemand darauf verlassen, was am Ende wie ausgelegt wird. Und das bei einem Strafmaß von 500.000 Euro.“ Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schieße weit übers Ziel hinaus. „Wenn die Passagen im Gesetz so bleiben, werden das viele Unternehmen nicht überstehen“, sagte Harstick. - *wa.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.