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Verbot von Werkverträgen: Tönnies gründet Tochterfirmen - Umgeht der Konzern die neuen Regeln?

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Nach dem Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie kursiert ein Foto im Netz: Das Unternehmen Tönnies mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück kommt dabei nicht gut weg.

Rheda-Wiedenbrück - Es ist noch nicht lange beschlossen, da gibt es schon den ersten Skandal: Nachdem die Regierung strengere Regeln zu den Konditionen in der Fleischbranche und die Werkverträge verboten hat auf den Weg gebracht hat, geht ein Foto im Internet viral. Das lässt den Fleischverarbeiter Tönnies nicht gut dastehen, berichtet wa.de*.

UnternehmenTönnies
ZentraleRheda-Wiedenbrück
Mitarbeiterzahl9000
Gründung1971
Tochterunternehmenu.a. Zur-Mühlen-Gruppe

Tönnies und die Werkverträge: Wollte der Fleischkonzern aus Rheda-Wiedenbrück neues Verbot umgehen?

Deutschlands größter Fleischverarbeiter Tönnies mit Firmenzentrale in Rheda-Wiedenbrück steht schon wieder in der Kritik: Nachdem die Bundesregierung ein Verbot von Werkverträgen auf den Weg gebracht hat, ist eine Auflistung online erschienen, der zufolge Tönnies 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh ins Handelsregister eintragen lassen. Vorwürfe sind aufgekommen, das Unternehmen habe mit den Firmenneugründungen, die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern* in der Branche ab 2021 umgehen wollen. Konkurrent Westfleisch hat indes ein Zehn-Punkte-Zukunftsprogramm erstellt.

Nachdem Kritik an Tönnies angesichts dieser Aktion aufgekommen ist, äußerte sich am Donnerstagmittag ein Sprecher des Unternehmens mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück: „Wir haben angekündigt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernbereichen der Produktion direkt anzustellen. Dabei bleibt es uneingeschränkt. Wir sind bereits mitten in diesem Prozess, da wir Mitte September die ersten 1000 ehemaligen Arbeiter mit Werkvertrag fest eingestellt haben wollen.“ Das sagte ein Konzernsprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Die Gründung dieser Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern. „Für die Festanstellungen braucht es rechtliche Grundlagen. Es ist momentan noch völlig unklar, welche Organisationsformen das geplante Gesetz gegen Werkverträge vorsieht. Vorsorglich haben wir deshalb diese Gesellschaften gegründet“, sagte der Sprecher. Mit diesen Gesellschaften könne Tönnies Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für die verschiedenen Gesellschaften im Konzern schnell umsetzen.

Tönnies will nach dem Corona-Massenausbruch den Schlachtbetrieb wieder aufnehmen. (Symbolbild)
Das Unternehmen Tönnies in Rheda-Wiedenbrück stand zuletzt massiv in Kritik. © dpa / David Inderlied

Tönnies und die Werkverträge: Wesentliche Regeln des neuen Verbots

Drei wesentliche Bestandteile des neuen Verbots zu Leiharbeits- und Werkverträgen sind, dass ab dem 1. Januar 2021 keine Werkvertragsarbeiter mehr in Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung angestellt werden dürfen. Ab dem 1. April 2021 sollen in ebendiesen Bereichen auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden. Sollten Unternehmen wie Tönnies dagegen verstoßen, erwartet sie ein Bußgeld zwischen 15.000 und 30.000 Euro.

Ausgenommen von diesen strengen Regeln sind Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeiter. Die Firmenneugründungen von Tönnies hatten maximal 49 Mitarbeiter. Doch Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, gibt Entwarnung: Die Verschärfungen zielten allein auf die Zustände in den Fabriken*, sagte Heil. Der kleine Metzger auf dem Land, der noch selbst schlachte, sei nicht betroffen - Unterfirmen von Tönnies hingegen schon.

Tönnies gründet neue Firmen: Das sagt die Politik

Zu den Vorwürfen, das Unternehmen Tönnies mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück würde damit die Hürde von 50 Mitarbeitern beim Verbot von Werkverträgen umgehen, äußert sich Heil auf Twitter: „Nein (...) Die 50er Regelung gilt nur für HANDWERKSUNTERNEHMEN.“

Das Gesetz ist in der Fleischbranche schon auf Kritik gestoßen: Es sei zu „schwammig“. Die Fleischwirtschaft hält sich eine Klage offen. „Nicht, wenn es um das Verbot der Werkverträge geht. Gegen die geplanten Eingriffe in das Gesellschaftsrecht der Unternehmen würden wir dagegen sehr wohl klagen“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF), Heike Harstick, der „Welt“ am Donnerstag. Sie kritisierte, der Kern des Gesetzes sei sehr weitreichend und lasse reichlich Platz für Interpretationen.

 Die 50er Regelung gilt nur für HANDWERKSUNTERNEHMEN.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, via Twitter

„Teilweise weiß man gar nicht, was noch erlaubt ist und was nicht“, sagte Harstick. „Es kann sich also niemand darauf verlassen, was am Ende wie ausgelegt wird. Und das bei einem Strafmaß von 500.000 Euro.“ Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schieße weit übers Ziel hinaus. „Wenn die Passagen im Gesetz so bleiben, werden das viele Unternehmen nicht überstehen“, sagte Harstick. - *wa.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.

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