In Baden-Württemberg gilt laut Corona-Verordnung des Landes beispielsweise ein Beherbergungsverbot für Gäste, „die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten Sars-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen überschritten wurde.“ Eine Ausnahme gibt es bei Reisenden, die einen negativen Coronavirus-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Derartige Reisebeschränkungen gelten jedoch nicht nur im westlichen Nachbar-Bundesland von Bayern, sondern beispielsweise auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Urlauber aus München derzeit nicht einmal einreisen. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bestehen auf eine Quarantäne von 14 Tagen. Uneingeschränkt reisen können Einwohner Münchens aktuell nur noch in Bremen, Niedersachsen und Thüringen sowie im eigenen Bundesland Bayern.