Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt ein Autohaus oder den Kfz-Meisterbetrieb. «Dort werden die Gebrauchten vor dem Verkauf gründlich durchgecheckt und aufbereitet», sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Bei den Autos liege oft ein Zustandsbericht vor, und nicht selten sei die HU frisch. Außerdem habe ein Händler meist viele Gebrauchte von Kunden im Angebot, die er genau kennt und die überwiegend scheckheftgepflegt sind. Hinzu kommen Dienst- und Vorführwagen. Ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt für den Kunden: Bei Streitigkeiten kann er sich kostenlos an die Kfz-Schiedsstelle wenden, wenn der Betrieb Mitglied einer Kfz-Innung ist.
Daneben gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Das heißt, der Händler haftet mindestens ein Jahr für Fahrzeugmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. «Darüber hinaus kann man als Kunde eine spezielle Gebrauchtwagen-Garantieversicherung abschließen», sagt Köster. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung bei einem eventuell später auftretenden Defekt entsprechend der Laufleistung zum Beispiel die Lohn- und Materialkosten bei Reparaturen an wichtigen Baugruppen. Auch die Probefahrt gehöre immer zum Kauf dazu. So weiß der zukünftige Besitzer immer, worauf er sich einlässt.
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dpa/tmn