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Blinkende Busse: Regeln beim Überholen an der Haltestelle

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Ob und wie man Busse an Haltestellen überholen darf, ist vielen Autofahrern nicht ganz klar. Fest steht: Schaltet der Busfahrer den Warnblinker ein, ist überholen verboten. Foto: Arno Burgi
Ob und wie man Busse an Haltestellen überholen darf, ist vielen Autofahrern nicht ganz klar. Fest steht: Schaltet der Busfahrer den Warnblinker ein, ist überholen verboten. Foto: Arno Burgi © Arno Burgi

Darf ich überholen, und wenn ja, wie schnell? An Bushaltestellen müssen Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn ein Busfahrer die Warnblinker einschaltet. Zu beachten haben Autofahrer aber noch einiges mehr.

Bad Windsheim (dpa/tmn) - Den Tag der Verkehrssicherheit am 20. Juni können Autofahrer gut nutzen, um sich selbst kritisch zu befragen: Wie genau beherrsche ich eigentlich die Regeln? Wie sieht es etwa mit dem Überholen von Bussen an Haltestellen aus?

Hier sollten die Fahrer besonders aufmerksam sein: Wenn dort ein Bus steht, dürfen Pkw-Fahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen, wenn der Busfahrer die Warnlichter eingeschaltet hat.

Das gilt auch für Fahrzeuge auf der anderen Straßenseite, sofern die Fahrbahnen nicht baulich getrennt sind. Darauf weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hin. Schrittgeschwindigkeit bedeutet: Autofahrer dürfen nur mit maximal sieben km/h an den Bussen vorbei.

Anders ist es, wenn die Warnlichter aus sind. Dann dürfen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung nach eigenem Ermessen, aber vorsichtig überholen. Schrittgeschwindigkeit ist nicht gefordert. Wenn Passagiere ein- und aussteigen, gilt für Autofahrer auf dem rechten Fahrstreifen aber erneut: nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen.

Viele Autofahrer sind nach Angaben des ARCD unsicher, wie sie sich im Haltestellenbereich verhalten sollen. Besonders, wenn ein Bus an die Station heranfährt, fragen sich Pkw-Fahrer: Darf ich überholen, darf ich nicht? Was erlaubt ist, hängt vom Busfahrer ab. Wenn er beim Heranfahren die Warnblinkanlage einschaltet, gilt Überholverbot. Sollte nur der rechte Blinker an sein, dürfen Autofahrer vorsichtig vorbeifahren.

Was ebenfalls wichtig ist: 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild gilt Parkverbot. Andernfalls droht ein Bußgeld von 15 Euro. Wenn ein falsch geparkter Pkw Busse behindert, müssen Autofahrer sogar mit 25 Euro rechnen. «Die 15 Meter Abstand gelten über die Bucht hinaus, also auch dann, wenn die Haltestellenbucht kürzer als die angegebenen 15 Meter ist», so ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Vorübergehendes Anhalten von bis zu drei Minuten ist dagegen erlaubt, es sei denn, ein Schild verbietet es.

Informationen zum Tag der Verlehrssicherheit

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