"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte", heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer auch verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnortanschrift und Staatsangehörigkeit.
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"Spätestens nach der Begrüßung sollte man sich aber auf die wichtigste Regel in Verkehrskontrollen besinnen, nämlich zu schweigen", rät Mielchen. Mit Sätzen wie: "Ich habe nur ein Bier getrunken" oder "Ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gefahren" könnte man sich selbst belasten. Das Schweigen hingegen dürfen die Beamten nicht nachteilig auslegen.
Bei einer Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhfach oder den Kofferraum. Gelegentlich will die Polizei die Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, so Mielchen. Wer die freiwillige Teilnahme allerdings verweigert, muss die Polizisten unter Umständen zur Blutabnahme auf die Wache begleiten. "Nur wenn man sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben, sollte man die freiwilligen Tests im Rahmen der Verkehrskontrolle mitmachen."
dpa/tmn