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Damit es zum Streit kommt, muss nicht unbedingt ein Unfall passieren. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können ebenfalls Diskussionsbedarf auslösen. Was also geschieht, wenn der Kumpel zu schnell fährt, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand missachtet oder gar eine rote Ampel überfährt und geblitzt wird? "Zunächst wird der Halter angeschrieben", erklärt Hanisch. "Meist führt die Behörde auch einen Abgleich des Fotos des Fahrers mit den gespeicherten Daten des Halters durch." Wird festgestellt, dass beide nicht identisch sein können, könne nur weiterermittelt werden. "Im Normalfall wird das Verfahren gegen den Halter eingestellt", so die Rechtsanwältin.
"Grundsätzlich können Bußgelder nur demjenigen gegenüber verhängt werden, der das Fahrzeug selbst gefahren ist", bestätigt auch Herbert Engelmohr vom AvD. Er weist gleichzeitig auf eine Ausnahme hin: den ruhenden Verkehr. Bekommt der Freund ein Knöllchen wegen Falschparkens, wird der Halter angeschrieben und muss zahlen, auch wenn er nichts dafür kann. "Die Bußgeldbehörde kann dem Halter eine Gebühr von 25 Euro auferlegen, wenn der konkrete Fahrer nicht ermittelt werden kann", so Engelmohr. Dann hat man als Halter nur die Möglichkeit, sich das Geld privat vom Entleiher zu holen.
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dpa/tmn