«Müssen Steuerzahler eine Nachzahlung leisten, müssen sie in der Regel ihre Steuerschuld sofort begleichen», sagt te Heesen. Und zwar unabhängig davon, ob sie Einspruch eingelegt haben oder der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Unter Umständen bekommen sie später das Geld zurück, etwa wenn ein Musterverfahren im Sinne der Steuerzahler entschieden wurde.
Grundsätzlich gilt aber: Sollte der Fiskus den Bescheid nachträglich ändern und sollten dadurch höhere Steuern anfallen, muss der Steuerzahler dies nicht immer hinnehmen, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden (Az.: 3 V 226/14). Das gilt besonders dann, wenn er in seiner Erklärung alles richtig eingetragen hat, aber der Finanzbeamte Daten von Dritten falsch übernommen hat - ohne diese mit den Angaben des Steuerzahlers abzugleichen. Der Fiskus kann dann den Bescheid nicht nachträglich zuungunsten des Steuerzahlers ändern.
Literatur:
«Finanztest» Spezial: «Steuern 2016 – Geld zurück! - Steuererklärung 2015 für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner»; Januar 2016, Preis: 8,50 Euro