Ist das Gebäude frei von Mängeln, kann der Mieter dazu beitragen, dass sich in der Wohnung kein Schimmel bildet. «Entscheidend ist richtiges Lüften und Heizen, dazu ist der Mieter verpflichtet», sagt der Siegener Fachanwalt für Mietrecht, Frank Baranowski. Vorübergehendes Kippen der Fenster genügt nicht, denn dabei findet kein ausreichender Luftaustausch statt.
Stattdessen sollte der Mieter mehrmals am Tag Stoßlüften - also circa fünf bis zehn Minuten alle Fenster aufmachen. Je kälter es draußen ist, desto kürzer sollte der Mieter lüften.
Nach dem Baden oder Duschen gilt: «Der Wasserdampf darf sich nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen», sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Wichtig ist auch die Temperatur in den Räumen - nach seinen Angaben sollte sie bei 20 bis 22 Grad liegen.
Mieter können zusätzlich für eine ausreichende Luftzirkulation sorgen, empfiehlt Petra Uertz, Bundesgeschäftsführerin beim Verband Wohneigentum: Große Schränke sollten sie beispielsweise nicht direkt an eine Außenwand stellen - denn die Wand kühlt leichter aus. Kann die Luft nicht zirkulieren, bildet sich dort leichter Schimmel. «Ein Abstand von fünf bis zehn Zentimetern zwischen großen Möbeln und der Außenwand ist ratsam.»
Uertz hat noch weiteren Tipp: Wenn sich die Sanierungsarbeiten verzögern - aus welchen Gründen auch immer -, können Mieter befallene Flächen übergangsweise reinigen, wenn sie glatt und nicht zu groß sind. Zum Desinfizieren eignet sich zum Beispiel Ethanol, das 70- bis bis 80-prozentiges Ethylalkohol enthält. Mieter schützen sich vor aufwirbelnden Schimmelpilzsporen, indem sie dabei Staub vermieden und mit Handschuhen und gegebenenfalls Mundschutz arbeiten.
dpa/tmn