Zwar haben Sie die Möglichkeit, Sonderzahlungen zu leisten, um auch so früher in Rente gehen zu können. Diese Ausgleichszahlungen sollten aber dem Finanzmagazin zufolge besser auf mehrere Jahre gestreckt und schon frühzeitig begonnen werden. Andere wiederum bessern sich ihre (geringe) Frührente im Rahmen der "Flexirente" auch mit Minijobs auf. Abschließend gilt: Haben Sie vor, vor 65 in den Ruhestand zu gehen, müssen Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
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jp