Beispiel: Ein 1958 geborener Mann kann mit 66 Jahren regulär in Rente gehen. Seine Rente läge dann bei 1.309 Euro. Bis zu seinem 63. Geburtstag kommt der Arbeitnehmer nach heutigem Stand auf eine monatliche Bruttorente von 1.218 Euro, wenn er in den alten Bundesländern bis dahin 40 Jahre lang durchschnittlich verdient hat. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3). Das ergibt knapp 132 Euro, sodass 1.086 Euro übrig bleiben. Davon gehen Steuern und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ab.
Viele Menschen können sich vorstellen, trotz Rentenalter weiterzuarbeiten. Durch das Flexi-Renten-Gesetz können sie wählen: Regulär Rente bekommen und zusätzlich zur vollen Rente weiterarbeiten. Dabei gibt es die Wahl: Trotz Rente weiterhin in die Rentenkasse einzahlen oder die Rente vorerst nicht beantragen und vom Gehalt leben.
Bei der Option Rente plus Gehalt hat der Ruheständler sofort höhere Einnahmen. Er bekäme seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er zahlt dann keine Rentenbeiträge mehr, wenn er sich nicht aktiv dazu entscheidet. Seine Rente steigt durch die Arbeit nicht mehr. Von den jährlichen Rentenerhöhungen abgesehen, würde sie auf diesem Niveau bleiben.
Wenn der Arbeitnehmer die Rente später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozentpunkte. Beantragt er seine Rente zwölf Monate nach seinem regulären Renteneintritt, würde sich die Rente um sechs Prozent erhöhen. Davon unabhängig würde er noch einmal mehr Rente bekommen, weil er ein weiteres Jahr in die Rentenkasse einzahlt.
Lange genug gearbeitet und dann mit 63 frühzeitig in Rente – das klingt für viele verlockend. Das Problem daran: Dementsprechend gering fällt dann auch die Rente aus. Wer möchte, kann sich die Frührente mit einem Job nebenbei aufbessern.
Seit dem 1. Juli 2017 sind die Regeln einfacher: Bis zu einem jährlichen Verdienst von 6.300 Euro bleiben dem Frührentner sowohl die volle Rente als auch das volle Gehalt. Gehälter darüber hinaus werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Anrechnung mehr.
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. Ledige können als Altersvorsorgeaufwendungen derzeit insgesamt Beträge bis 22.767 Euro im Jahr geltend machen, Verheiratete bis 45.534 Euro. Alle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen hierbei mit.