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So kündigen Sie legal den Rundfunkbeitrag

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Was tun mit der "GEZ", wenn man umzieht - oder schlimmer: jemand verstirbt?
Was tun mit der "GEZ", wenn man umzieht - oder schlimmer: jemand verstirbt? © dpa

Die Rundfunkgebühr ist vielen Deutschen ein Dorn im Auge. Doch es gibt Fälle, in denen Sie sie legal kündigen können. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Früher hieß Sie GEZ, heute ist es der Rundfunkbeitrag: Und dennoch hat er es immer noch ganz schön in sich. 18,50 Euro pro Monat muss jeder Haushalt in Deutschland an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio blechen – ob er will oder nicht. Schließlich ist die Zahlung für alle verpflichtend, egal, ob man einen PC, Fernseher oder dergleichen bei sich im Wohnzimmer stehen hat.

So können Sie legal den Rundfunkbeitrag kündigen

Doch es gibt einige Gruppen, die davon ausgeschlossen sind. Dazu zählen hauptsächlich sozial Schwächere, darunter Arbeitslose, Asylbewerber oder Taubblinde. Doch es gibt auch andere Ausnahmefälle, in denen Sie sich legal vom Rundfunkbeitrag ab- und ummelden oder sogar kündigen dürfen. Hierbei gibt es aber ebenfalls einige Dinge zu beachten.

Lesen Sie auch: So wehren Sie sich legal gegen die Rundfunkgebühr.

Denn wer sich nicht richtig abmeldet, dessen Zahlungen laufen weiter. Und wenn Sie sich dagegen wehren, kann am Ende sogar eine Beugehaft drohen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich davor umfassend informieren, was Sie dürfen und was nicht. Triftige Gründe, wann Sie den Rundfunkbeitrag kündigen dürfen, sind:

Rundfunkbeitrag kündigen wegen Todesfall

Wenn jemand verstirbt und "GEZ" zahlen musste, bedeutet das nicht automatisch, dass mit dem Tod des Beitragszahlers die Zahlungsaufforderung stoppt. Die Hinterbliebenen sind dann dazu verpflichtet, das Beitragskonto des Verstorbenen zu kündigen. Zumindest, wenn der Verstorbene alleine in einem Haushalt gelebt hat und dieser aufgelöst wird. Das heißt konkret: Mit der Abmeldung der Wohnung muss auch der Rundfunkbeitrag gekündigt werden. Sie können dies über das Online-Abmeldeformular tun, welches Sie ausfüllen und per Post an den Beitragsservice schicken. Nicht vergessen: Es ist wichtig, eine Kopie der Sterbeurkunde hinzuzufügen, um die Richtigkeit Ihrer Angaben zu bestätigen.

Falls jemand neues darin einzieht, muss dieser sich beim Beitragsservice neu anmelden. Wenn der Verstorbene allerdings mit jemandem zusammengelebt hat, ist dieser gezwungen, sofern er in der Wohnung verbleibt, weiterhin eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Dazu muss das Beitragskonto im Todesfall auf den Hinterbliebenen umgemeldet werden. Dies können Sie per Online-Ummeldeformular erledigen. Doch hierbei benötigen Sie dringend die neunstellige Beitragsnummer. Diese finden Sie meist auf

Rundfunkbeitrag kündigen wegen Umzug ins Ausland

Wer wegen der Arbeit oder aus privaten Gründen ins Ausland ziehen will oder muss, der hat einiges an Bürokratie zu erledigen. Da kann es schon mal passieren, dass das Abmelden der "GEZ" hinten runterfällt. Das ist allerdings fatal – denn der Beitragsservice vergisst sie deswegen nicht. Und am Ende könnten saftige Mahnungsgebühren in ihrer neuen Heimat auf sie zukommen, die Sie nachzahlen müssen.

Es gilt nämlich: Wer sich in Deutschland abmeldet, hat damit nicht automatisch den Rundfunkbeitrag gekündigt. So steht es in §4, Absatz 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Daher sollten Sie sich separat per Online-Formular abmelden. Um Ihr Anliegen auch begründen zu können, müssen Sie zudem eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung vorlegen. Die Ab- oder Ummeldung wird dann meist zum Ende des Monats gültig.

Rundfunkbeitrag abmelden wegen Zusammenziehen

Es gibt wohl für viele nichts Schöneres, als wenn man endlich mit dem Partner oder der besten Freundin zusammenzieht. Doch auch hier gilt zu beachten, dass sie die "GEZ" für den alten Wohnsitz kündigen. Schließlich sparen Sie viel Geld – im neuen Haushalt wird bereits eine Rundfunkgebühr entrichtet. So können Sie sich die Kosten für den gemeinsamen Haushalt teilen. Auch hierzu stellt der Beitragsservice online ein Formular zur Verfügung. Wichtig: Geben Sie beim Ausfüllen an, zu welchem Zeitpunkt Sie zusammenziehen beziehungsweise Sie keinen eigenen Rundfunkbeitrag mehr zahlen werden.

Außerdem sind sie in der Bringschuld – das heißt konkret: Sie müssen nachweisen können, dass die Abmeldung tatsächlich beim Beitragsservice eingegangen ist. Dazu senden Sie lediglich die Abmeldung per Einschreiben-Rückschein. Wenn das geklappt hat, sollten Sie die Gebühr nur noch bis zum Monatsende entrichten.

Falls Sie noch Fragen haben oder sich nicht sicher sind, können Sie sich jederzeit schriftlich an den Beitragsservice unter folgender Adresse wenden:

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

Freimersdorfer Weg 6

50829 Köln

Oder Sie rufen die Hotline des allgemeinen Beitragsservices an. Diese ist unter der Nummer 0221-5061-0 (montags bis freitags von sieben bis 19 Uhr, für 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz oder für 60 Cent pro Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen) zu erreichen. Zudem können Sie das Online-Kontaktformular auf der Homepage des Beitragsservice ausfüllen.

Auch interessant: Wie hoch ist eigentlich die Rundfunkgebühr 2017? Und warum Sie den Betrag besser nicht bar bezahlen, erfahren Sie hier.

Lesen Sie weitere nützliche Tipps und Informationen im großen Rundfunkbeitrag-Ratgeber.

jp

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