Dabei handelt es sich um Kosten, die die Stadt durch einen Abgabenbescheid auferlegt.
Auch der Hausmeister, der jede Woche die Flure fegt und das Haus in Schuss hält, kostet Geld.
Falls Sie einen gemeinschaftlichen Innenhof, Spielplatz oder Garten haben, kümmert sich auch hier der Hausmeister um die Grünfläche. Die daraus entstehenden Sach- und Personalkosten fließen ebenfalls in die Nebenkostenrechnung. Allerdings nur die laufenden Rechnungen. Eine Neuanlegung oder Umgestaltung eines Gartens sowie die Anschaffung von Gartengeräten muss der Vermieter tragen.
Die Kosten etwaiger Stromquellen am und im Haus, sei es im Keller oder in der Waschküche, zählen auch zu den laufenden Betriebskosten.
Zweimal im Jahr kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen in die Wohnung. Dieser übernimmt die Wartung und Pflege der Heizungsanlagen und des Schornsteins gegen eine sogenannte Kehrgebühr. Zudem misst er den Schadstoffausstoß.
Hierzu zählen Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Dabei handelt es sich um die reinen Personalkosten für den Hausmeister, der sich Sommer wie Winter um die Instandhaltung des Hauses kümmert.
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Post zu zahlende Grundgebühr hinzu - außer der Mieter hat einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Gesellschaft geschlossen.
Falls das Mehrfamilienhaus, in dem sich Ihre Wohnung befindet, eine Waschküche hat, zahlen Sie unter anderem für die Gemeinschaftswaschmaschinen oder Trockner – also für Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.
Haben Sie ein Schwimmbad oder eine Sauna im Haus? Dann kann es sein, dass auch hierfür weitere Kosten anfallen.
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Zudem zählen auch die Heiz-, Strom- und Warmwasserkosten zu den Nebenkosten. Besonders die Heizkosten machen aufgrund der steigenden Strom-, Gas- und Erdölpreise einen immer größer werdenden Anteil an den festen Kosten fürs Wohnen aus. Diese werden allerdings in der Regel noch einmal separat und je nachdem, wie viel Sie pro Jahr verbrauchen, abgerechnet. Die Beträge für Wasser und Strom variieren zudem je nach Anbieter und Tarif.
Was die Heizkosten betrifft, werden diese zumeist zu 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig auf die einzelnen Wohnparteien umgelegt. Den Rest dürfen Vermieter nach einem festen Maßstab, auch Verteilerschlüssel genannt, verteilen. Dieser wird im Mietvertrag festgehalten und bezieht sich oftmals auf die Größe der Wohnfläche in Quadratmetern.
Deshalb sind üblicherweise in den Wohnungen Wärmezähler an den einzelnen Heizkörpern installiert, die einmal pro Jahr von einem Dienstleister abgelesen werden. Wohnungen mit Fußbodenheizung haben hingegen meist einen zentralen Zähler im Bad oder in der Abstellkammer.
Nach zwölf Monaten folgt die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter. Das heißt, der Vermieter hat zum Beispiel Zeit, die Abrechnung für 2016 bis zum 31.12.2017 zu schicken. Hieraus wird ersichtlich, wie viel Sie im Durchschnitt verbraucht haben und müssen dann entweder nachzahlen. Falls Sie zu viel vorausgezahlt haben, bekommen Sie Geld vom Vermieter zurückerstattet. Mit der Zeit bekommen Sie so ein Gefühl, wie Sie die monatlichen Vorauszahlungen anpassen können.
Falls der Vermieter diese Frist nicht einhält, müssen Sie auch nicht nachzahlen. Falls Sie aber noch etwas herausbekommen würden, erhalten Sie auch das Geld zurück. Wenn Sie allerdings noch vor der Jahresabrechnung ausziehen, hat der Vermieter das Recht, bis zur Abrechnung einen Teil Ihrer Kaution einzubehalten. Sobald die Abrechnung geklärt ist, muss er Ihnen allerdings Ihre Kaution sofort zurückgeben.
Außerdem können Sie bei der nächsten Steuererklärung mit ihrer Nebenkostenabrechnung Geld sparen. Denn seit 2003 unterstützt der Staat haushaltsnahe Dienstleistungen und seit 2006 auch Handwerkerrechnungen. Das Beste daran: Sie müssen die Leistungen gar nicht selber buchen, das erledigt der Vermieter.
Posten, die von der Steuer abgesetzt werden können, beinhalten zumeist alle Arbeiten, die von Arbeitskräften in und ums Haus verrichtet werden. Darunter fallen Gartenpflege, Winterdienst, Schädlingsbekämpfung und Ablesen von Zählern. Zudem können Sie Handwerkereinsätze wie Schornsteinfeger (allerdings nur Kehr- und Wartungsarbeiten), die Dachrinnenreinigung, Dach und Fassaden-Arbeiten, Graffitibeseitigung, Wartungsarbeiten an der Heizung, an Warmwasseranlagen und am Fahrstuhl sowie den Austausch von Zählern von der Steuer absetzen lassen. Strom, Kaltwasser oder Kabelanschluss muss der Mieter allerdings immer alleine tragen.
Grundsätzlich werden 20 Prozent der Arbeitskosten – nicht der Materialkosten - direkt von der Steuerlast abgezogen. Bei 300 Euro Arbeitskosten reduziert sich die Steuer also um 60 Euro. Das funktioniert nicht unbegrenzt, bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist bei 4000 Euro Schluss, bei Handwerkerrechnungen sind es maximal 1200 Euro.
Was außerdem zu beachten ist: Es ist wichtig, dass, wenn Sie eine Wohnung mieten, Sie sich die Nebenkostenzusammensetzung genaue erklären lassen und sie nochmals gegebenenfalls überprüfen. Manchmal ist die Nebenkostenabrechnung nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.
Nach einer Schätzung des deutschen Mieterbunds ist sogar jede zweite Betriebskosten-Abrechnung falsch. Seien Sie also wachsam und fragen Sie Ihren Vermieter, wenn Sie eine Kostenrechnung nicht verstehen. Besonders dann, wenn die Nebenkosten jährlich stark ansteigen und der Vermieter keinen Hinweis oder eine Erklärung dazu abgegeben hat. Falls Sie jedoch Probleme oder Klärungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit an den deutschen Mieterbund wenden.
Von Jasmin Pospiech