Die Behörde berichtet in einer Mitteilung auf ihrer Homepage: "Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich bargeldlos zu zahlen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge." Wer sich also dagegen sträubt, dem kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher sein Konto pfändet – oder dieser vor der Tür steht und die Hand aufhält. Doch dann verlangt er allein schon wegen den Mahnungs- und Verwaltungsgebühren mehr als Ihnen lieb ist.
Nicht jeder will das akzeptieren – und manche Fälle sind deshalb sogar schon vor Gericht gelandet. Unter anderem vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt, dem VG Köln sowie vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen. Diese urteilten folgend: Rundfunkbeiträge dürften theoretisch mit Bargeld beglichen werden – allerdings müssten Beitragsschuldner damit zu einem Kreditinstitut gehen und eine Bareinzahlung auf das Empfängerkonto veranlassen. Dazu müssen Sie nur Ihre neunstellige Beitragsnummer angeben. Das bestätigt auch n-tv.de. Das Pikante allerdings an dem Verfahren: Sie zahlen am Ende drauf. Viele Banken verlangen im Gegenzug meist eine Bearbeitungsgebühr zwischen fünf und 15 Euro.
Außerdem sei eine SEPA-Lastschrift für alle Beteiligten einfacher und günstiger, so die Gerichte. Barzahlungen würden schließlich mehr Verwaltungskosten und sogar höhere Beiträge bedeuten. Zu diesem Schluss kommt schließlich auch der Beitragsservice, der verlauten lässt, "dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürgerinnen und Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen."
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jp