Kontoauszüge
Bei den Kontoauszügen gibt es Empfehlungen: Mindestens vier Jahre sollten sie aufgehoben werden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann zum Beispiel das Finanzamt Nachweise über gezahlte Rechnungen für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen verlangen. Auch regelmäßige Zahlungen wie die Miete oder Unterhalt können so nachgewiesen werden.
Wurden Kontoauszüge zu früh weggeschmissen, kann man sie bei der Bank nochmals anfragen. Banken sind dazu verpflichtet, Kontoauszüge bis zu sechs Jahre aufzuheben. Viele Banken verlangen für die Zusendung jedoch hohe Gebühren.
Achtung: Aufbewahrungspflicht für Vielverdiener: Arbeitnehmer, die mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen, müssen ihre Kontoauszüge sechs Jahre lang aufbewahren!
Bank- und Versicherungsunterlagen
Bei Versicherungen und Bankgeschäften gilt wieder keine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen. Dennoch ist man besser beraten, wenn die Unterlagen aufbewahrt werden, solange das Versicherungsverhältnis Bestand hat oder das Konto bzw. der Kredit noch aktuell ist.
Dazu gehören Unterlagen zu:
Urkunden und Identitätsnachweise
Einige Urkunden und Unterlagen sind so wichtig, dass sie immer sorgfältig archiviert werden müssen, auch wenn es hier keine offizielle Aufbewahrungspflicht gibt. Das sind zum Beispiel:
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Rente
Für die Rente braucht man Nachweise, auch wenn der Rentenversicherungsträger sie zentral speichert. Es kommt vor, dass nicht alle Arbeitszeiten bei der Rente anerkannt werden. Dann sollte man Belege haben.
Folgende Dokumente sind gut sortiert aufzubewahren:
Daneben sollten gegebenenfalls Studiennachweise und Exmatrikulationsbescheinigungen aufgehoben werden.
Was viele nicht wissen: Die Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem eine Rechnung ausgestellt wurde. Hat man beispielsweise eine Handwerkerrechnung über Renovierungsarbeiten am Haus am 23.05.2019 erhalten, muss sie bis zum Ende des Jahres 2024 aufbewahrt werden.
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jp