Zumindest sollten Sie sich nicht darum drücken und sobald wie möglich die Steuererklärung nachreichen. "Bürgerinnen und Bürger, die die Anmeldefrist verpasst haben, sollten die Abgabe der Steuererklärung schnellstmöglich nachholen", rät Lars Fiethen vom Finanzministerium NRW.
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Zeigen Sie daher Mut – und weisen Sie die Finanzbehörden am besten gleich selbst auf Ihre Verspätung hin, wenn es Ihnen auffällt. Zudem erklären Sie die Gründe, warum Sie Ihre Steuererklärung erst jetzt abgeben. So können Sie vielleicht noch auf die Kulanz des zuständigen Finanzbeamten hoffen.
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Achten Sie allerdings darauf, dass Ihre Gründe plausibel sind und sie gut und verständlich erklären können. Haben Sie zum Beispiel längere Zeit mit einer schweren Krankheit zu kämpfen gehabt oder waren sogar wochenlang auf Kur, bedeutet es nämlich noch lange nicht, dass Sie automatisch vom Zuschlag verschont werden. Allerdings stehen die Chancen dann besser, eine Fristverlängerung (von vier bis sechs Wochen) beantragen zu können. Das gleiche gilt auch, wenn plötzliche Ereignisse wie ein Unfall eintreten.
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Es empfiehlt sich daher generell, um etwaige Komplikationen zu vermeiden, stets einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe zu Rate zu ziehen. Vor allem, wenn Sie dazu verpflichtet sind, jährlich die Steuererklärung zu machen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Frist durch den erhöhten Verwaltungsaufwand automatisch bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres zu verlängern.
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Wer dagegen gar keine Steuererklärung abgibt und sich still hält, dem droht eine Steuer-Schätzung. Und diese entbindet Sie ebenfalls nicht davon, dennoch eine Steuererklärung vorzuweisen. Daher ist es wichtig, dass Sie in jedem Fall so schnell wie möglich Ihr zuständiges Finanzamt informieren – und mit dem Beamten vor Ort gemeinsam eine Lösung finden.
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Von Jasmin Pospiech