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Weihnachtsgeld 2019: Haben Sie Anspruch darauf?

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Über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer darf sich über Weihnachtsgeld freuen.
Über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer darf sich über Weihnachtsgeld freuen. © pixabay

Manche kommen am Ende des Jahres in den Genuss der Extra-Zahlung: das Weihnachtsgeld. Doch nicht jeder erhält es. Ab wann habe ich gute Chancen darauf?

Mancher Arbeitnehmer freut sich im Jahr besonders auf Ende November – und zwar nicht nur wegen der baldigen Weihnachtsfeiertage, sondern auch, weil er dann ein Extra-Gehalt abstauben kann.

Etwa über die Hälfte der Beschäftigten hierzulande erhält Weihnachtsgeld, auch bekannt als das 13. Monatsgehalt.

Weihnachtsgeld 2019: Gibt es einen rechtlichen Anspruch darauf?

Dabei fällt auf: Männer bekommen die Bonuszahlung viel öfter als Frauen, auch in Westdeutschland ist sie häufiger verbreitet als im Osten. Denn grundsätzlich gilt: Niemand hat explizit einen Rechtsanspruch darauf. Doch oft ist er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder anderen betrieblichen Vereinbarungen vorab geregelt. Das heißt konkret: Ein jeder Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob er seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlt oder nicht.

Erfahren Sie hier: So erhalten Sie Weihnachtsgeld - auch wenn Sie schon gekündigt haben.

Dabei muss er jedoch beachten, dass er dies nicht willkürlich oder ungerecht, also zum Beispiel nur einem bestimmten Arbeitnehmer, ausbezahlt. Wer einmal die Sonderzahlung gewährt, muss sie allen Beschäftigten im Unternehmen zahlen. Doch kann er das Weihnachtsgeld individuell anpassen und es unterschiedlich berechnen. Faktoren, die hier mit hineinspielen, sind:

Allerdings gebe es auch Ausnahmen, erklärt Lars Kohnen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. "Der Arbeitgeber kann einzelnen Arbeitnehmern oder einzelnen Gruppen von Arbeitnehmern das Weihnachtsgeld nur mit triftigen sachlichen Gründen verwehren.

Solche Gründe hängen immer vom Zweck der Zahlung ab, zum Beispiel kann die Dauer der Betriebszugehörigkeit sein oder etwaige Fehlzeiten, auch wegen Krankheit", so Kohnen gegenüber dem Spiegel. Doch was tun, wenn Sie sich bereits jahrelang auf das Weihnachtsgeld freuen durften – und plötzlich bleibt es aus?

Auch interessant: Darf mein Weihnachtsgeld eigentlich gepfändet werden?

Wann Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben

Dann haben Sie in der Tat Anspruch darauf. Der Grund dafür: Auch wenn es gerade im Betrieb kriselt und der Chef einspart, darf er ihnen den Extra-Bonus nicht vorenthalten. Manche versuchen es, indem sie auf den sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt pochen. Doch auch hier gilt: Wenn ein Arbeitnehmer das Geld drei Jahre oder mehr in Folge in gleicher Höhe gezahlt hat – ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt - muss dies auch in Zukunft weiter so handhaben. Das geht übrigens auch, wenn es nicht vertraglich geregelt ist.

Das urteilte jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) und sprach hierbei von einer sogenannten "betrieblichen Übung" für die Mitarbeiter. Schließlich halte es die Freiwilligkeitsklauseln nur dann für zulässig, wenn sie ganz eindeutig ausschließen, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch anmelden darf. Doch was ist, wenn Sie vor Ablauf des Jahres gekündigt haben? Steht Ihnen dann noch das versprochene Weihnachtsgeld zu?

Lesen Sie hier auch: So viel Weihnachtsgeld erhalten Sie - je nach Branche oder Beruf.

Steht mir Weihnachtsgeld trotz Kündigung zu?

Auch hier sieht es für Arbeitnehmer laut Gerichtsurteil sehr gut aus. 2013 haben die höchsten Arbeitsrichter bereits entschieden, dass trotz einer Kündigung Anspruch auf anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes besteht. Das bedeutet konkret: Wenn Sie zum 30. September des Jahres gekündigt haben, stehen Ihnen für die neun Monate des Gesamtjahres, in dem Sie in der Firma tätig waren, Weihnachtsgeld zu.

Wann Sie allerdings erhaltenes Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, das erfahren Sie hier.

Doch Vorsicht: Manche Arbeitgeber drohen mit der sogenannten Stichtagsklausel. Diese besagt, dass Beschäftigte, die zu einem bestimmten Stichtag bereits gekündigt oder nicht mehr im Unternehmen waren, kein Weihnachtsgeld erhalten. "So eine Klausel kann mit der Folge unwirksam sein, dass Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld besteht", warnt der Arbeitsrechtler Stefan Lunk gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online. Und wie sieht es bei Minijobbern aus?

Minijobber erhalten ebenfalls anteilig Weihnachtsgeld auf Wochenstunden

Wer auf 450-Euro-Basis arbeitet, darf ebenfalls ein Weihnachtsgeld erhalten, wenn der Chef den Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt gewährt. Der einzige Unterschied: Die Zahlung erfolgt anteilig nach den geleisteten Wochenstunden. Ein Beispiel: Arbeitet ein Minijobber etwa zehn Wochenstunden, ein Kollege in Vollzeit dagegen 38 Stunden pro Woche, stehen ihm 25 Prozent der Leistungen zu. Das gleiche gilt übrigens auch für das Urlaubsgeld.

Zum Ende des Jahres lassen sich auch noch einige Steuerfreibeträge kassieren - wie Sie im November und Dezember noch einen Extra-Bonus absahnen, erfahren Sie hier.

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jp

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