Seit dem 18.05. darf die Außengastronomie, z.B. Biergärten, öffnen. Innengastronomie öffnet ab 25.05. wieder. Für beide Bereiche gelten dieselben Auflagen:
Einschränkung der Öffnungszeiten
Außengestronomie muss zunächst um 20 Uhr schließen
Restaurants schließen um 22 Uhr
Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe
Begrenzung von Gästezahlen
Miteinander an einem Tisch sitzen dürften Mitglieder einer Familie oder eines Hausstandes sowie ein weiterer Hausstand
Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)
Desinfektion von Besteck, Tischen und Gläsern
Maskenpflicht für Mitarbeiter in Küche und Service
Für Gäste besteht Maskenpflicht, sobald sie den Tisch verlassen (beim Eintreten, auf dem Weg zur Toilette usw.)
Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.
Wie öffnen die Restaurants in Berlin
In Berlin dürfen die Restaurants im Außen- und Innenbereich seit dem 15.05. wieder öffnen mit folgenden Auflagen:
Aufenthalt ist nur alleine, in Begleitung von Personen des eigenen Haushalts oder Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt
Öffnungszeiten auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden
Maskenpflicht für Angestellte
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
kein Buffetangebot
Liefer- und Abholangebot darf beibehalten werden
Bildung von Warteschlangen muss vermieden werden
Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden
Reservierungen werden dringend empfohlen, außerdem Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach vier Wochen gelöscht werden).
Wie öffnen die Restaurants in Brandenburg
Auch in Brandenburg öffnen die Restaurants wieder seit dem 15.05. Hier dürfen auch Kneipen wieder ihre Betriebe aufnehmen. Diese Auflagen gelten:
Öffnungzeiten auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
Einhaltung der Hygieneregeln
Steuerung des Zutritts
Warteschlangen vermeiden
Maskenpflicht für Angestellte
Wie öffnen die Restaurants in Bremen?
In Bremen darf die Gastronomie seit dem 18.05. unter diesen Auflagen* wieder öffnen:
Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Tischen
kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden, kein Barbetrieb
Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach vier Wochen gelöscht werden)
Wie öffnen die Restaurants in Hamburg?
In Hamburg dürfen die Restaurants seit dem 13.05. wieder öffnen, berichtet die dpa. Laut NDR gelten folgende Auflagen:
Zugangskontrollen
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
bis zu zwei Familien dürfen an einem Tisch sitzen
Bedienungen müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen
In Hessen dürfen die Restaurants seit dem 15.05. wieder öffnen mit folgenden Auflagen:
Zugangsbeschränkungen: Je angefangenen 20qm darf ein Gast das Restaurant betreten
Hygieneregeln müssen eingehalten werden
Abstandsregeln zwischen den Gästen und dem Personal müssen eingehalten werden
Wie öffnen die Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Restaurants seit dem 09.05. wieder öffnen unter folgenden Auflagen:
Mitarbeiter müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen
Gäste, die nicht an einem Tisch sitzen, müssen 1,5 Meter Abstand halten
nicht mehr als 6 Personen pro Tisch
kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
Tische, Speisekarten, Pfeffer- und Salzstreuer und alle anderen Dinger, mit denen die Gäste in Kontakt kommen, müssen nach jeder Tischbelegung direkt gereinigt werden.
Räume mit Publikumsverkehr müssen spätestens alle zwei Stunden gelüftet werden.
Reservierungspflicht
Bewirtung nur zwischen 6 und 21 Uhr.
Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)
Wie öffnen die Restaurants in Niedersachsen?
In Niedersachsen dürfen die Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse und Cafés seit dem 11.05. wieder öffnen unter folgenden Auflagen:
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Tischen
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen an unterschiedlichen Tischen
Steuerung des Zutritts
Beschränkung auf maximal 50 Prozent der Plätze
Reservierungspflicht
Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)
kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
Maskenpflicht für Servicemitarbeiter
Führen von Anwesenheitslisten mit Einverständnis des Gastes, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach drei Wochen gelöscht werden)
Wie öffnen die Restaurants in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen dürfen die Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse und Cafés seit dem 11.05. wieder öffnen unter folgenden Auflagen:
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept der Betriebe muss vorliegen
allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen gelten
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, sowie Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften sitzen
Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)
Wie öffnen die Restaurants in Rheinland-Pfalz?
Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz dürfen seit dem 13.05. wieder öffnen unter folgenden Auflagen:
Öffnungszeiten 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Bereitstellung von Desinfektionsmittel und regelmäßige Desinfektion von Stühlen und Tischen
Steuerung des Zutritts
keine freie Platzwahl
Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden
Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tischs von mindestens 1,5 Metern
kein Barbetrieb
An einem Tisch dürfen höchstens die Personen sitzen, die nicht vom Kontaktverbot erfasst sind.
An Biertischen im Außenbereich dürfen höchstens sechs Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind.
Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Kundenkontakt
Maskenpflicht für Gäste, nur direkt am Tisch nicht
gebrauchten Geschirr (Besteck, Gläser, Teller etc.) müssen mittels Spülmaschine mit mindestens 60 Grad gereinigt werden
Reservierungspflicht
Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)
Wie öffnen die Restaurants im Saarland?
Im Saarland dürfen Restaurants, Cafés, Kantinen und Kneipen seit dem 18.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:
Öffnungszeiten 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden
kein Barbetrieb
Am selben Tisch dürfen Angehörige des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie ersten Grades sowie Personen aus einem weiteren Haushalt sitzen
Reservierungsgebot
Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)
Wie öffnen die Restaurants in Sachsen?
In Sachsen dürfen Kneipen, Biergärten und Restaurants seit dem 15.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wie öffnen die Restaurants in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt darf die Gastronomie seit dem 15.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:
Gastwirte müssen die Öffnung am 18.05. beantragen und ihr Hygienekonzept einzeln von zuständigem Landkreis oder der kreisfreien Stadt überprüfen lassen
Bei Öffnung ab 22.05. muss dagegen nur mitgeteilt werden
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Am selben Tisch dürfen maximal fünf Personen sitzen, die nicht in einem Haushalt leben
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen im Gastraum
Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Tischen im Freien
keine Reservierungspflicht
Gäste müssen platziert werden
Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)
Wie öffnen die Restaurants in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein öffnet die Gastronomie seit dem 18.05. wieder unter foldenen Auflagen:
Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln
Vorlage von Hygienekonzepten
Öffnungzeit bis 22 Uhr begrenzt
Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewährleistet werden
Wie öffnen die Restaurants in Thüringen?
In Thüringen darf die Gastronomie seit dem 15.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
Steuerung und Begrenzung des Zugangs
verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
Warteschlangen sind zu vermeiden
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig