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Das bisschen Menschenwürde

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Irgendeiner musste es ja machen: Der selbsternannte tragische Held, Luftwaffenmajor Lars Koch (Henning Bäcker), und sein Verteidiger (Konstantin Bühler). - Foto: Heiko Sandelmann
Irgendeiner musste es ja machen: Der selbsternannte tragische Held, Luftwaffenmajor Lars Koch (Henning Bäcker), und sein Verteidiger (Konstantin Bühler). © Heiko Sandelmann

Bremerhaven - Von Mareike Bannasch. Wieder steht er vor Gericht, bereits zum 997. Mal – angeklagt ist er wegen Mordes. Lars Koch hat 164 Menschen getötet, das streitet er auch gar nicht ab. Viel schlimmer noch: Er würde es sogar wieder tun.

Ein uneinsichtiger Massenmörder, da liegt das Urteil eigentlich auf der Hand. Eigentlich, denn er ist bislang nur 83 Mal schuldig gesprochen worden. In allen anderen Verfahren haben die Schöffen beschlossen, dass der Luftwaffenmajor das Gericht als freier Mann verlassen darf.

Seit der Uraufführung am 7. Dezember 2015 ist Ferdinand von Schirachs „Terror“ schnell zum meistgespielten Stück auf deutschen Bühnen aufgestiegen. Und nicht nur dort: Auch in Dänemark, Israel, Japan, den USA und sogar im Fernsehen hat sich das Schöffen-Publikum bereits mit dem Fall des Luftwaffenmajors Lars Koch beschäftigt, der einen von Terroristen entführten Passagierjet mit 164 Menschen an Bord abgeschossen hat, um 70 000 Fußballfans zu retten.

Seit Samstag gehört nun auch das Stadttheater Bremerhaven zu dieser immer größer werdenden Gruppe aus Spielstätten – allerdings mit einem anderen Ansatz: Alexander Schilling durchbricht in seiner Inszenierung gleich zu Beginn den für gewöhnlich stringent umgesetzten Rahmen einer Gerichtsverhandlung. Bevor es überhaupt losgehen kann, müssen seine Darsteller erstmal den im Braun der 70er-Jahre gehaltenen Gerichtssaal (Bühne und Kostüme: Christian Robert Müller) aufräumen und sich in Talare sowie Uniformjacken schmeißen – während sie vom Strafverfahren „The Queen vs. Dudley and Stephens“ aus dem Jahr 1884 berichten. Ein Fall, der durchaus Parallelen zum Bundeswehrpiloten aufweist. Immerhin geht es um eine ähnliche Frage: Darf man Menschenleben gegeneinander aufrechnen? 1884 hieß die Antwort: nein. Und so wurden der Kapitän eines vor Afrika gekenterten Schiffs sowie ein weiteres Besatzungsmitglied des Mordes an einem Schiffsjungen schuldig gesprochen. In einem Fall von Kannibalismus hatten sie ihn getötet, um das eigene Überleben zu sichern. Allerdings wurde ihre Strafe in sechs Monate auf Bewährung umgewandelt, da man davon ausging, dass sie sich in einer Art Notstand befanden – und keine andere Wahl hatten.

Keine Wahl hatte auch Lars Koch, jedenfalls sieht er das so. Henning Bäcker gibt mit stechendem Blick einen unsympathischen, vom Berufsethos völlig verblendeten Soldaten, der sich selbst als tragischen Helden wahrnimmt. Anders als in anderen Inszenierungen sitzt uns also nicht Schwiegermutters-Liebling gegenüber. Dieser Angeklagte ist sich zwar seiner Schuld bewusst, aber auch nur, weil er schließlich weiß, was in so einem Rahmen von ihm erwartet wird. Eigentlich hat nämlich nicht er die Schuld, sondern die 164 Passagiere, die sich zum Teil einer potenziellen Waffe gemacht haben. Das ist nicht nur hanebüchen, sondern zeigt auch, welche Rolle sich Koch selbst zuschreibt: Die eines Helden wider Willen, der über dem Recht steht – und sich daher auch nicht mit so lästigen Problemchen wie der Würde des Menschen auseinandersetzen muss.

Ein Selbstverständnis, das die Staatsanwältin (überzeugend rechtschaffen: Julia Friede) mithilfe des ersten Artikels des Grundgesetzes hartnäckig herausarbeitet und ihn so erfolgreich in die Enge treibt. Solch einen Erfolg hätte man der spröden Miss Perfect gar nicht zugetraut, zumal sie mit Konstantin Bühler als Verteidiger einen zwar zweifellos schnoddrigen, aber rhetorisch überaus fähigen Gegenspieler hat. Dass sich das Publikum am Ende entgegen des allgemeinen Trends dann zum Schuldspruch entschließt, dürfte zum großen Teil auch mit der Strategie der Staatsanwältin zu tun haben, zumal Schilling ihr Plädoyer dankenswerterweise um einige Fallbeispiele gekürzt hat.

Doch was bleibt nun von dieser eindrücklichen Inszenierung, die sich nicht nur mit Blick auf das Urteil wohltuend von anderen Bühnenadaptionen unterscheidet? Eigentlich vor allem ein Gedanke: Dass Ferdinand von Schirach die falsche Ausgangsfrage stellt. Statt nach Unschuld oder Schuld des Angeklagten zu suchen, müsste es eigentlich darum gehen, wie die Gesellschaft mit der unbestrittenen Schuld Lars Kochs umgeht. Denn so theoretisch der Fall des Berufssoldaten uns jetzt erscheinen mag, eines Tages könnte er Wirklichkeit werden. Und dann sind Schuld und Unschuld das kleinste Problem.

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