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Lila Eule darf feiern: Donnerstags wird weiter durchgemacht

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Bremen - Von Pascal Faltermann. Die Studentennacht in Bremen lebt weiter! Die Lila Eule darf in der Nacht von Donnerstag auf Freitag durchgehend öffnen. Das Verwaltungsgericht gab am Mittwochnachmittag den vorläufigen Beschluss  heraus. "Wir freuen uns riesig", sagte Michael Pietsch, einer der Besitzer des Nachtclubs. Und fügt an: "Gleichzeitig ziehen aber Gewitterwolken am Horizont auf."

Das Logo der Lila Eule.
Das Logo der Lila Eule. © pfa

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Sperrzeitenaufhebung für die Diskothek Lila Eule vorläufig bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtes. Das bedeutet: Von 2 bis 6 Uhr darf in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Keller an der Bernhardstraße gefeiert und getanzt werden. Für die "Eule" war die Sperrzeit vom Stadtamt aufgehoben worden, eine Nachbarin hatte dagegen geklagt. Der Donnerstag ist vor allem beim jüngeren Publikum und wie der Name der Veranstaltung schon sagt, bei Studenten, besonders beliebt. 

"Unsere Studentennacht darf weiterhin uneingeschränkt stattfinden - somit sollte unser Viertel an diesem Abend auch weiterhin belebter sein, als es sich einige wenige gewünscht hatten", sagt Pietsch. 

Aber für das Veranstalten von Live-Konzerten fehle es bei der Lila Eule "an der Festlegung von Lärmgrenzwerten".  Das bedeutet, dass es künftig bestimmte Grenzen für die Lautstärke geben soll. "Wenn die Emissionen festgelegt werden, könnte das Auswirkung auf zahlreiche Clubs in Bremen haben", gibt Pietsch zu bedenken. 

Erlaubt sind der Lila Eule derzeit zwölf Konzert im Jahr, die inklusive aller Zugaben der Musiker bis 23 Uhr beendet sein müssen. Außerdem sind dem Club jährlich sechs Sonderveranstaltungen zu besonderen Anlässen wie Silvester, Tanz in den Mai oder Karneval erlaubt. 

Der 20-seitige Beschluss des Verwaltungsgerichtes Bremen liegt der Kreiszeitung im Wortlaut vor. Der Anwalt der Klägerin war bisher nicht erreichbar.

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