Für den Landkreis verwies Anwalt Jochen Höger darauf, dass die Mutter auf dem Amt in Meißen in einem Formular selbst angekreuzt habe, es bestehe kein Rentenanspruch. «Hätte man da wirklich nachfragen müssen?», warf er ein. Dass die Mutter deshalb für den finanziellen Schaden verantwortlich gemacht werden könnte, nannte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann aber «fernliegend» - eine ehrenamtliche Betreuerin müsse nicht klüger sein als eine Sachbearbeiterin.
Verletzung der Amtspflicht, Art. 34 GG
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