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ADAC: Sensationslust an Unfällen nimmt zu

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ADAC: Wer Rettungsarbeiten behindert, macht sich strafbar (Symbolbild).
ADAC: Wer Rettungsarbeiten behindert, macht sich strafbar (Symbolbild). © ADAC

Nach Unfällen auf der Autobahn gibt es, laut ADAC, immer mehr sensationshungrige Zuschauer. Autofahrer parken ihren Wagen auf dem Pannenstreifen, gucken zu und machen Fotos.

Wenn es auf der Autobahn kracht, halten andere Autofahrer an. Doch nicht etwa um zu helfen, sondern zum Gaffen. Immer öfter behindern diese sensationslustigen Zuschauer die Einsatzkräfte, die helfen wollen.  

Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro, im schlimmsten Fall sogar mit 5.000 Euro rechnen. Außerdem können Schaulustige von Einsatzkräften auch in Haft genommen werden.

Auch wer vermeintlich aus der Ferne zusieht und das Auto auf dem Pannenstreifen abstellt, aber damit eine Rettungsgasse blockiert, muss mit 20 Euro Strafe rechnen.

Seit einigen Jahren ist laut ADAC zu beobachten, dass das Phänomen des Gaffens immer weiter zunimmt. Die Rufe nach härteren Bestrafungen derer, die Rettungseinsätze behindern, werden immer lauter. Doch in der Praxis haben die Einsatzkräfte der Polizei nach Unfällen Wichtigeres zu tun, als die Personalien der Gaffer aufzunehmen und diese zu bestrafen. Die schnelle Versorgung der Verletzten oder das Absperren der Unfallstelle muss an erster Stelle stehen, um Schlimmeres zu verhindern.

Eis und Schnee: Dieses Bußgeld droht Autofahrern

Wer als Erster an eine Unfallstelle kommt, muss laut ADAC Erste Hilfe leisten und den Unfall der Polizei melden. Wenn schon Einsatzkräfte an Ort und Stelle sind, ist alles zu unterlassen, was die Retter in ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte. Wer den Unfall auf der Gegenspur begafft und deshalb bremst, bringt sich und andere in Gefahr und wird so vielleicht gleich selbst Opfer anderer Gaffer.

ADAC/ml

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