0,0 ‰: Gilt für alle Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre. Bei Verstoß droht mindestens ein Bußgeld bis zu 250 Euro sowie ein Punkt.
0,3 ‰: Wird als Zustand der "relativen Fahruntüchtigkeit" bezeichnet. Bei auffälliger Fahrweise kann dieser Wert schon als Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr bewertet werden. Verursacht man einen Unfall, kann man wegen Gefährdung im Straßenverkehr verurteilt werden. Es drohen mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und drei Punkte.
0,5 ‰: Gilt als Ordnungswidrigkeit. Bei Erstverstoß wird es mit 500 Euro Buße, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Wiederholungstäter zahlen mindestens 1.000 Euro.
1,1 ‰: Gilt als "absolute Fahruntüchtigkeit". Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Führerscheinentzug von sechs Monaten bis fünf Jahre.
1,6‰: Als zusätzliche Sanktion erfolgt eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU), da wahrscheinlich chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.