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Alte Schilder sollen doch gültig bleiben

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Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sollen die alten Verkehrszeichen nun doch vorerst ihre Gültigkeit behalten.
Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sollen die alten Verkehrszeichen nun doch vorerst ihre Gültigkeit behalten. © dpa

Berlin - Wende im Streit um alte Verkehrsschilder: Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sollen die alten Verkehrszeichen nun doch vorerst ihre Gültigkeit behalten.

Ramsauer hat die Schilderwaldnovelle vom Herbst vergangenen Jahres für nichtig erklärt. Die Neufassung der

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Straßenverkehrsordnung, mit der sein Vorgänger Wolfgang Tiefensee und der damalige Umweltminister Sigmar Gabriel (beide SPD) den Schilderwald lichten wollten, enthalte einen Formfehler und müsse neu gefasst werden, erklärte Ramsauer (CSU) am Dienstag in Berlin. Die Entscheidung führt zu Millionen-Einsparungen beim Beschaffen und Austauschen von Verkehrsschildern bei Bund, Ländern und Kommunen. Bis zum Herbst will Ramsauer eine neue Verordnung gegen “Überbeschilderung“ an den Straßen unter Dach und Fach haben. Er appellierte an die Bevölkerung, bis dahin alte wie neue Verkehrsschilder zu beachten und nicht wegen formaler Kriterien Bußgeldbescheide anzufechten.

Neutrale Person statt Mann mit Hut

Mit der eigentlichen Absicht der alten Bundesregierung, überflüssige Schilder abzuschaffen, hat das Problem gar nichts zu tun. Vielmehr geht es um einen Formfehler, der zur Folge hatte, dass alle 1992 erlassenen Übergangsfristen für den Ersatz alter Verkehrsschilder entfielen und die Behörden nach Inkrafttreten der Neuordnung im September 2009 streng genommen gezwungen waren, sofort alle diese Schilder durch die neuen zu ersetzen. Zum Beispiel lief in dem alten Schild “Fußgängerüberweg“ ein Mann mit Hut, in dem neuen aber eine geschlechtsneutrale Person ohne Kopfbedeckung über den Zebrastreifen. Als findige Juristen den Fehler bemerkten, beschwerten sich die Länder über Kosten in Höhe von 200 bis 400 Millionen Euro, mit denen sie vielleicht besser die aktuellen Schlaglöcher beseitigen als stilistisch erneuerte Schilder aufstellen sollten.

Chaos im Schilderwald

Darüber hinaus meldeten sich Anwälte von Verkehrssündern, die geltend machten, das Schild mit dem alten Symbol gelte ja nicht mehr und daher sei der Bußgeldbescheid, das Schild sei missachtet worden, ebenfalls ungültig. Nun müssen die Behörden die Schilder erst ersetzen, wenn sie unbrauchbar geworden sind. Neue Übergangsfristen werde er verzichten, sagte Raumsauer. Der Minister äußerte die Ansicht, solche Verfahren hätten nur wenig Aussicht auf Erfolg, da sich auch Verkehrsrichter des gesunden Menschenverstandes bedienten. Er wollte sich nicht zu der Frage äußern, warum die Juristen des damals SPD-geführten Verkehrsministeriums den Formfehler nicht bemerkt hätten.

DAPD/dpa

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