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Gibt es eine Anschnallpflicht in Schulbussen?

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In Schulbussen fahren Kinder oft ohne Gurt.
In Schulbussen fahren Kinder oft ohne Gurt. © dpa/Peter Gercke

In Deutschland herrscht Anschnallpflicht, wer sich nicht daran hält, wird mit einem Bußgeld geahndet. Doch wie sieht es bei Kindern aus, die im Schulbus unterwegs sind?

Unfälle mit Schulbussen: Das sagt die Statistik

Viele Millionen Schulkinder in Deutschland kommen mit dem Bus in die Schule. Das Statistische Bundesamt zählte im Jahr 2018 insgesamt 331 Verunglückte unter den Insassen von Schulbussen, die unter 15 Jahre alt sind. Damit liegt die Anzahl an Verunglückten so hoch wie schon seit 2004 (337 Verunglückte) nicht mehr. Allerdings handelt es sich beim Schulbus vergleichsweise immer noch um eines der sichersten Beförderungsmittel, die Anzahl an Verunglückten schwankt seit 1995 zwischen 124 und 337, im ganzen Zeitraum gab es nur vier Getötete im Alter von unter 15 Jahren.

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Gilt eine Anschnallpflicht für Kinder in Schulbussen?

Wie der ADAC schreibt, müssen Kinder in Schulbussen grundsätzlich ordnungsgemäß gesichert werden - sofern Sicherheitsgurte vorhanden bzw. vorgeschrieben sind. Seit dem 1. Oktober 2001 müssen in neu zugelassenen Kraftomnibussen bis 3,5 t (in der Regel mit bis zu neun Sitzplätzen) Dreipunkt-Sicherheitsgurte installiert sein. In diesen Fahrzeugen müssen Kinder mit geeigneten Kindersitzen gesichert werden.

Bei neu zugelassenen Kraftomnibussen über 3,5 t (mit mehr als neun Sitzplätzen) müssen seit dem 1. Oktober 1999 in neuen Fahrzeugen Zweipunkt-Gurte installiert und genutzt werden. Eine Ausnahme stellen Omnibusse mit Stehplätzen für den Linienverkehr dar. Zudem sind der Linienverkehr und der freigestellte Schulbusverkehr von der Anschnallpflicht befreit.

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Als großes Problem sieht der ADAC dabei überfüllte Schulbusse - und rät deshalb dazu, diese zu vermeiden. Die Anzahl der ausgewiesenen Stehplätze im Bus seien auch für Kinder verbindlich, weshalb niemals mehr Kinder befördert werden sollten, als Sitz- und Stehplätze vorhanden sind. Der Automobilclub weist darauf hin, dass Stehplätze im freigestellten Schulverkehr durch den Schulbusträger unterbunden oder zumindest eingeschränkt werden könnte.

Aktuell: Bleiben Sie hier auf dem Laufenden über den Schulbusunfall in Eisenach.

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