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Maske im Auto tragen? Was Sie auch als Beifahrer beachten müssen – Regeln vor Ort verschieden

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Maske-Auto
Maskenpflicht oder nicht? Manche Autofahrer sind verunsichert, welche Vorschrift bei Ihnen vor Ort gerade gelten. © Robert Poorten/imago-images (Symbolbild)

Mancherorts gibt es schon eine Maskenpflicht im Auto - in einigen Bundesländern beispielsweise, oder weil ein Kreis in Folge hoher Inzidenzen es zur Vorschrift macht.

Die strengen Corona-Vorschriften* gelten in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Auch Mitfahrende im Auto müssen sich an Vorgaben halten. So betonen die Experten des ADAC, dass die aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen auch im Auto beachtet werden müssen. Mit dem erlaubten Personenkreis wiederum dürfe gemeinsam im Auto gefahren werden, auch dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, heißt es auf ADAC.de. Aber: „Der Mindestabstand sollte dennoch wo immer möglich eingehalten werden.“ Es werde empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und Angehörigen des eigenen Hausstands auf das Nötigste zu beschränken.

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Mancherorts gilt Maskenpflicht für Mitfahrende – zum Beispiel im eigenen Landkreis

Muss man im Auto Maske tragen, wenn die Mitfahrer aus verschiedenen Haushalten kommen? Hier sind die Regeln zum Teil (noch recht) unterschiedlich. „In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 kann künftig das Tragen medizinischer Masken von Mitfahrern in privaten Pkw zur Pflicht gemacht werden“, berichtet der ADAC jedoch. Im Kreis Steinfurt in NRW beispielsweise sind der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 28. April) zufolge künftig FFP2-Masken Pflicht, wenn Personen verschiedener Hausstände gemeinsam im Auto unterwegs sind. Dies gelte dort auch für den Fahrer oder die Fahrerin, teilte der Kreis laut dpa mit. Grund sei die erhöhte Gefahr, sich in engen geschlossenen Räumen mit der britischen Variante des Coronavirus anzustecken. Der Kreis habe diese Schutzmaßnahme im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium erlassen. Die Maßnahme gilt dort zunächst bis 14. Mai. Das hier nur als Beispiel.

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Maskenpflicht im Auto längst nicht überall – Regelung in manchen Bundesländern

In einigen Bundesländern gibt es zudem schon seit längerem eine Maskenpflicht im Auto, sofern Mitglieder unterschiedlicher Haushalte gemeinsam im Wagen sitzen. Auf ADAC.de (Stand: 3. Mai 2021) heißt es dazu:„BerlinHamburg, das Saarland und Sachsen schreiben eine Maskenpflicht im Auto generell vor: Erforderlich ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.“ Allerdings gebe es hiervon Ausnahmen: „Der Fahrer und die Mitglieder des eigenen Haushalts sind zum Beispiel von der Maskenpflicht befreit.“ Und: Die Länderverordnungen können laut ADAC „hier weitere Ausnahmen vorsehen“. Auch Bußgelder könnten drohen, sollte es zur Kontrolle kommen. In Sachsen beispielsweise sind einem Bericht von RTL.de zufolge in einem solchen Fall 100 Euro für jede Person fällig, die gegen die Maskenpflicht im Auto verstoße.

In anderen Bundesländern oder auch Landkreisen wiederum gibt es nach wie vor keine Maskenpflicht im Auto. Jeder kann sich über die aktuellen Bestimmungen vor Ort informieren.

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ADAC: Gesicht muss trotz Maske erkennbar bleiben

Der ADAC weist Autofahrer zudem darauf hin, dass das Gesicht trotz Maske im Auto erkennbar bleiben sollte. „Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind“, heißt es unter anderem auf ADAC.de. Bei einer Ordnungswidrigkeit müsse der Fahrer klar identifizierbar sein. Zudem sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen könnten. „Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen.“

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ADAC: Maske im Auto richtig und sicher aufbewahren

Unabhängig vom Thema Maskenpflicht im Auto sprechen die Experten noch ein anderes Problem an: Viele Autofahrer wollten ihren Mund-Nasen-Schutz griffbereit haben und „hängen ihn während der Fahrt an den Rückspiegel, heißt es auf ADAC.de. Das sei allerdings kein guter Ort, so die Experten, da die Gesichtsmaske dort die Sicht beeinträchtige. Ihr Tipp: „Besser ist es, die Maske mit der Innenseite nach oben in eine mitgebrachte Plastikschale zu legen, die man zu Hause ausspült.“ (ahu)*tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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