Der ADAC weist Autofahrer zudem darauf hin, dass das Gesicht trotz Maske im Auto erkennbar bleiben sollte. „Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind“, heißt es unter anderem auf ADAC.de. Bei einer Ordnungswidrigkeit müsse der Fahrer klar identifizierbar sein. Zudem sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen könnten. „Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen.“
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Unabhängig vom Thema Maskenpflicht im Auto sprechen die Experten noch ein anderes Problem an: Viele Autofahrer wollten ihren Mund-Nasen-Schutz griffbereit haben und „hängen ihn während der Fahrt an den Rückspiegel“, heißt es auf ADAC.de. Das sei allerdings kein guter Ort, so die Experten, da die Gesichtsmaske dort die Sicht beeinträchtige. Ihr Tipp: „Besser ist es, die Maske mit der Innenseite nach oben in eine mitgebrachte Plastikschale zu legen, die man zu Hause ausspült.“ (ahu)*tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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