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Auch auf dem Privatgrundstück kritisch: Wo darf man sein Auto selbst waschen?

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Ein Auto im Regen.
Autos dürfen nicht überall gewaschen werden - auch nicht auf dem eigenen Grundstück. © Karl-Josef Hildenbrand / dpa (Archivbild/Symbolbild)

Wenn das Auto über eine längere Zeit im Freien steht, wird es auf Dauer dreckig. Wer sein Auto draußen selbst waschen möchte, muss einige Dinge beachten.

Es passiert schnell, dass das Auto von einer Dreckschicht überzogen* ist. Ein Besuch bei der Autowaschanlage ist daher ab und zu notwendig. Wer sich den Weg dorthin sparen möchte, kann auch einfach zu Eimer, Schlauch und Schwamm greifen und selbst Hand anlegen. Allerdings ist das nicht so einfach, da Autobesitzer ihre Fahrzeuge nicht überall waschen dürfen. Sogar auf dem eigenen Privatgrundstück können bei der Autowäsche Strafen drohen.

Auto selbst waschen ist oft sogar strafbar

Grund dafür ist, dass dabei Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, die besonders aggressive Chemikalien enthalten können. Wenn das Gemisch ins Grundwasser gelangt, kann es dadurch stark verunreinigt werden. Auch wenn Sie ihr Auto* nur mit dem Schlauch und Wasser abspritzen, könnten sich Ölreste oder ähnliche Stoffe lösen, die ebenfalls sehr umweltbelastend sind. Deshalb können Autowäschen auch auf dem eigenen Privatgrundstück strafbar sein.

Autowaschen auf dem Privatgrundstück: Dann ist es erlaubt

Der ADAC erklärt, dass das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund nur dann zulässig sei, sofern das Abwasser nicht in die Kanalisation oder in ein benachbartes Gewässer abfließt. Es müsse daher sichergestellt werden, dass es auf dem eigenen Grundstück absickert. Eine Autowäsche in Wasserschutzgebieten ist generell verboten, genauso wie Motorwäschen und chemische Reinigungsmittel.

Erlaubt sei die Reinigung nur mit klarem Wasser und Schwämmen, Bürsten oder ähnlichen Utensilien - Druckstrahler seien allerdings nicht erlaubt. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen von Ort zur Ort. Autobesitzer sollten sich daher bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob in ihrer Gemeinde eine bestimmte Ortssatzung besteht.

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Autowaschen auf der Straße: Geht das?

Nicht jeder verfügt über ein Privatgrundstück mit einer Auffahrt, auf dem er sein Auto abstellen kann. Doch das Waschen in der Stadt auf einem Parkplatz an der Straße ist nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung sowie die kommunale Satzung verbietet es. Straßen dürfen nämlich nicht beschmutzt oder benetzt werden, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden könnte - gerade bei Kurven oder niedrigen Temperaturen wegen Glatteisbildung könne dies passieren. Wer sein Auto reinigen möchte, muss deshalb zur Waschanlage oder zu einem zugelassenen Waschplatz fahren, weil dort der Schutz des Grundwassers und der Umwelt gewährleistet ist. ök *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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