Nicht jeder verfügt über ein Privatgrundstück mit einer Auffahrt, auf dem er sein Auto abstellen kann. Doch das Waschen in der Stadt auf einem Parkplatz an der Straße ist nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung sowie die kommunale Satzung verbietet es. Straßen dürfen nämlich nicht beschmutzt oder benetzt werden, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden könnte - gerade bei Kurven oder niedrigen Temperaturen wegen Glatteisbildung könne dies passieren. Wer sein Auto reinigen möchte, muss deshalb zur Waschanlage oder zu einem zugelassenen Waschplatz fahren, weil dort der Schutz des Grundwassers und der Umwelt gewährleistet ist. ök *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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