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Beim Gebrauchtwagenkauf: HU-Prüfbericht muss original sein

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Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges sollte man unbedingt Originalunterlagen verlangen. Foto: Jörg Carstensen
Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges sollte man unbedingt Originalunterlagen verlangen. Foto: Jörg Carstensen © Jörg Carstensen

Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. Wer ein solches kauft, sollte beim HU-Prüfbericht vorsichtig sein.

Erfurt (dpa/tmn) - Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, sollte sich den Prüfbericht der jüngsten Hauptuntersuchung (HU) vom Verkäufer geben lassen - und zwar am besten im Original. Alternativ reicht auch eine bestätigte Zweitschrift.

«Wird nur eine Kopie vorgelegt, sollte man misstrauisch werden». Davor warnt Ute Schönfeld vom Tüv Thüringen. Derzeit häuften sich Berichte über gefälschte Tüv-Bescheinigungen.

Auch der Blick auf die Plakette auf dem Nummernschild kann Aufschluss über eine Fälschung geben: Die aufgedruckten Ziffern sollten sich beim Original leicht erheben. Im Zweifel kann die vorgeblich ausstellende Prüforganisation auch anhand der Fahrgestellnummer die Echtheit eines Prüfberichts ermitteln.

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