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Beim Tuning kursieren viele Mythen

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Wer sein Auto tunt, kann sich bei den neuen Bauteilen nicht immer auf die Allgemeine Betriebserlaubnis verlassen. Diese gilt manchmal nur in bestimmten Konfigurationen. Foto: Felix Kästle/dpa
Wer sein Auto tunt, kann sich bei den neuen Bauteilen nicht immer auf die Allgemeine Betriebserlaubnis verlassen. Diese gilt manchmal nur in bestimmten Konfigurationen. Foto: Felix Kästle/dpa © Felix Kästle

Nicht immer sind Halter mit der serienmäßigen Ausstattung ihres Fahrzeugs zufrieden. Mit neuen Frontscheinwerfern, breiteren Rädern und einem Sportlenkrad soll es etwa einen dynamischen Auftritt bekommen. Doch welche Bauteile sind auch zugelassen?

Stuttgart (dpa/tmn) - Wer mit dem Gedanken spielt, sein Auto nachträglich zu tunen, sollte sich vorher gut informieren. In der Szene kursieren nämlich allerlei Mythen über technische und rechtliche Folgen des Tunings, berichtet die Zeitschrift «Auto Motor und Sport» (Ausgabe 3/2018).

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Ein Beispiel: Häufig wird behauptet, die Allgemeine Betriebserlaubnis des Autos (ABE) erlischt nicht, wenn zusätzliche Anbauteile eine eigene ABE haben. Dies gilt allerdings nicht immer. Häufig ist die ABE von Bauteilen nur in bestimmten Konfigurationen gültig. Sportlenkräder etwa sind oft nur für Autos mit Serienbereifung erlaubt. In Verbindung mit anderen Bauteilen wie breiteren Rädern kann die ABE erlöschen.

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