1. Startseite
  2. Leben
  3. Auto

Was betroffene Autofahrer nach dem Diesel-Urteil jetzt tun können

KommentareDrucken

Nach dem Diesel-Urteil ist die Unsicherheit unter Autofahrern groß.
Nach dem Diesel-Urteil ist die Unsicherheit unter Autofahrern groß. © picture alliance / Marijan Murat

Das Diesel-Urteil sorgt bei vielen Autofahrern für Aufruhr. Ein Anwalt erklärt nun, was Betroffene, die sich vor Wertverlusten fürchten, tun können.

Nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig überlegen nun viele Fahrer, was sie mit ihrem Gebrauchten noch tun können. Fachanwalt Arndt Kempgens gibt einige Tipps, wie Betroffene ihren Diesel noch ohne großen Wertverlust abgeben können.

Auto zurückgeben bei zu hohem Spritverbrauch

Diesel-Fahrer sollten jetzt genau hinsehen und zwar nicht nur auf das Abgasverhalten, sondern insbesondere auch auf das was in den Tank kommt, berichtet Kempgens. Wenn nämlich ein Auto mehr als 10 Prozent mehr verbraucht als vom Hersteller angegeben, kann ein Autofahrer gegen Rückzahlung des Kaufpreises das Auto zurückgeben (OLG Hamm I-28 U 94/12; BGH, Urteil vom 09.06.20111, 28 U 12/11).

Auch das stellt nämlich einen erheblichen Mangel gemäß §§ 434, 437 BGB dar und berechtigt zur Rückgabe. Sprit-Verbrauchs-Studien erhalten im Zusammenhang mit dem gestrigen Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine völlig neue Bedeutung. So hatte beispielsweise der Umweltforschunger-Verbund ICCT in Reihenuntersuchungen Ende 2016 festgestellt, dass Autos im Schnitt 42 Prozent mehr verbrauchen als vom Hersteller angegeben. Hierauf können - und sollten - sich insbesondere Diesel-Fahrer nunmehr berufen, weil sie ja letztlich auch in diesem Punkt (Spritverbrauch) falsch informiert wurden.

Auto zurückgeben wegen Schummel beim Abgasverhalten

Nachdem die Gerichte zunächst skeptisch waren (z.B. Landgericht Bochum, Urteile März 2016) und eine Rückabwicklung nicht akzeptiert hatten, setzt sich nunmehr bei Gericht die Rechtsmeinung durch, dass die betrogenen VW-Diesel-Kunden ein Rückgaberecht haben (Landgericht Essen, Urteil vom 5.10.2017, Az. 4 O 107/17; Landgericht Nürnberg-Fürth, 20.2.2018, Az. 9 O 3425/17).

In einem VW-Rückgabe-Prozess vor dem OLG Hamm am 18.1.2018 hatte das beklagte Autohaus einen Tag vor der Gerichtsverhandlung den vollen Kaufpreis plus Zinsen zurückerstattet und so im letzten Moment ein Urteil des OLG Hamm verhindert.

Auch interessant: So finden Sie heraus, welche Abgasnorm Ihr Diesel hat.

Bei der Rückabwicklung von Diesel-Fahrzeugen müssen sich Autofahrer nach aktueller Rechtsprechung übrigens lediglich 0,33 Prozent (LG Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.2.2018, Az. 9 O 3425/17) vom Neupreis pro gefahrene 1.000 Kilometer anrechnen lassen. Diese Berechnung geht von einer durchschnittlichen Fahrleistung von 300.000 Kilometern aus. Bei einem Fahrzeugneupreis von 30.000 Euro und Rückgabe nach 2 Jahren bei zurückgelegten 30.000 Kilometern sind dies beispielsweise knapp 3.000 Euro. Der Vorteil für Autofahrer ist nämlich, dass sie noch während des laufenden Rückgabeverfahrens (außergerichtlich oder auch Prozesse) das Fahrzeug ganz normal weiter nutzen dürfen).

Weitere Rückgabemöglichkeiten für Dieselfahrer

Individuell gibt es auch noch weitere Anknüpfungspunkte für die mögliche Rückgabe des Fahrzeugs. Hierbei kommt es allerdings auf die individuellen Vereinbarungen während des Vertragsschlusses und die konkreten Vertragsunterlagen an. Autofahrer bzw. Verbraucher sollten ihre Unterlagen noch einmal genau prüfen und das Kleingedruckte auf Lücken untersuchen.

Diesel-Urteil: Kann ich gegen Fahrverbote klagen?

Wenn es in Gemeinden und Städten zu Fahrverboten kommt, sind auch Individualklagen möglich. Betroffene Autofahrer können bei Einrichtung von Fahrverboten Klagen zum Verwaltungsgericht einreichen. Nachdem allerdings das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hat, wird es nach Erachten von Kempgens bei solchen Klagen eher um Fragen der konkreten Umsetzung (Tageszeiten, Wochentage, Ausnahmeregelungen usw.) gehen.

Lesen Sie hier, mit welchen Wertverlusten Dieselfahrer zu rechnen haben. Der Münchner Merkur hat alle Infos zum Diesel-Urteil hier zusammengefasst.

Auch interessant

Kommentare