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BGH: Autokäuferin bekommt Rostschaden ersetzt

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Rostschäden am Auto sind mehr als Patina.
Rostschäden am Auto sind mehr als Patina. © Julian Stratenschulte/dpa

Eine Autokäuferin hat mit ihrer Klage wegen Rostschäden am Wagen beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen. Für die Frau war es von Vorteil juristisch nicht vorgebildet zu sein.

Sie bekommt die Kosten für die Beseitigung der Korrosion ersetzt. Das hat das Karlsruher Gericht am Mittwoch entschieden. (Az.: VIII ZR 104/14)

Die Frau hatte den Vorführwagen im Februar 2010 für 13.000 Euro gekauft. Schon ein Jahr danach habe es Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen gegeben, machte sie geltend.

Während das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ihr im Sommer 2013 Recht gab und den Autohändler zur Zahlung von etwa 2160 Euro verurteilte, entschied das Landgericht in der zweiten Instanz anders.

Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam

In der dritten Instanz hat der BGH das Urteil des Amtsgerichts wieder hergestellt. Die Richter erklärten eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kaufvertrages für unwirksam. Dort waren die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt. Für allgemeine Schadenersatzansprüche gilt aber eine Frist von zwei Jahren, und darauf berief sich die Frau auch.

Die Regelung sei undurchsichtig, hieß es. Ein „durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Kunde“ könne ihr nicht entnehmen, welche Fristen gälten. Der Händler müsse den finanziellen Schaden daher ersetzen.

dpa

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