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Bundesrat: Blitzer-Apps sind jetzt illegal - aber es bleibt ein kurioses Schlupfloch

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Die Blitzer-Apps, die Nutzer in Echtzeit vor fest installierten und teilweise sogar vor mobilen Blitzern warnen, sind jetzt illegal. Wir erklären die aktuelle Rechtslage.

Berlin -  Autofahrer, die künftig mit laufender Blitzer-App oder Blitzerwarner-Funktion eines Navigationsgerätes fahren, machen sich strafbar. Das hat der Bundesrat mit der am 14.2.2020 StVO-Novelle nun klargestellt, in der er §23 der StVO einen entsprechenden Passus hinzufügt.

Blitzer-Apps: Ausgeweiteter StVO-Pragraph verbietet sie

Bisher war es nur verboten, ein System zu nutzen oder gar nur im Auto mitzuführen, das ausschließlich dem Zweck der Blitzerwarnung dient. In Worten der StVO ausgedrückt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)" (§23 Abs. 1b StVO). 

Smartphones oder Navigationsgeräte mit Blitzerwarner-Funktion fielen nicht in diese Rubrik und bewegten sich in einer Grauzone. Definitiv illegal waren nur Radarwarner oder Störsender. Erstere erfassen Radar- oder Laserstrahlen und informieren den Fahrer. Letztere können sogar die Signale von Messgeräten stören und somit die korrekte Messung verhindern.

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Bundesrat beschließt neuen Passus in der StVO

Nun fügte der Bundesrat bei § 23 Folgendes hinzu: „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“ Damit sind Blitzer-Apps und entsprechende Funktionen in Navigationsgeräten oder -apps* nun definitiv nicht mehr erlaubt.

Blitzer-Apps: Herunterladen bleibt legal

Bei Navigationsgeräten muss demnach die entsprechende Funktion deaktiviert bleiben. Das Herunterladen und Installieren von Blitzer-Apps bleibt aber legal. Ein weiteres kurioses Schlupfloch: Die Regelung von §23 bezieht sich ausdrücklich auf den Fahrzeugführer. Beifahrer werden im Text nicht erwähnt. Das erscheint inkonsequent, aber es ist fraglich, wie eine Durchsetzung des Verbots in der Praxis aussehen könnte. Selbst beim Fahrer wird die Beweisführung nicht einfach. Polizisten dürfen weder Fahrzeuge noch Smartphones ohne begründeten Verdacht durchsuchen. Es muss einen Anfangsverdacht geben wie zum Beispiel den Signalton einer Blitzer-App. Erst dann dürfte ein Polizist das Mobiltelefon sicherstellen.

Blitzerwarnungen im Radio weiterhin erlaubt

Die regelmäßigen Warnungen im Radio bleiben von der Neuregelung unbehelligt. Selbst die Polizei kündigt gerne ihre Blitzer an. In Kaiserslautern mit besonders viel Humor:

Wer in Deutschland eine Blitzer-App oder einen Radarwarner nutzt und wem dies nachgewiesen werden kann, der muss mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Die Polizei ist außerdem berechtigt, das Radarwarngerät zu beschlagnahmen. Störsender werden eingezogen und zerstört. Smartphones und Navigationsgeräte hingegen bleiben beim Besitzer, da deren vorrangige Funktion nicht das Warnen vor Blitzern ist.

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Arne Roller

*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital Redaktionsnetzwerkes

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