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Bußgeld-Katalog: Das kosten Radl-Sünden

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Bußgeld-Katalog: Das kosten Radl-Sünden.

Bußgeld Radfahrer
1 / 15Rücksichtlose Radfahrer werden stärker zur Kasse gebeten. Was Verkehrssünden jetzt kosten: © picture alliance / dpa
Bußgeld Radfahrer
2 / 15Wussten Sie, dass freihändiges Fahren verboten ist? 5 Euro kostet es, wenn Sie erwischt werden. © picture alliance / dpa
Bußgeld Radfahrer
3 / 15Wer einen vorhandenen beschilderten Radweg nicht benutzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro. Bisher wurde das mit 15 bis 30 Euro​ geahndet. © dpa
Bußgeld Radfahrer
4 / 15Nebeneinander radeln ist zwar für manchen Autofahrer ärgerlich, aber grundsätzlich nicht verboten. Nur wenn andere behindert oder gefährdet werden, kann es kosten: 15 bis 25 Euro. © dpa
Fahren auf dem Fußweg wird mit 10 bis 20 Euro geahndet.
5 / 15Fahren auf dem Fußweg wird mit 10 bis 20 Euro geahndet. © dpa
Bußgeld Radfahrer
6 / 15Wer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung radelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro rechnen (statt bisher 15 bis 30 Euro​). © dpa
Bußgeld Radfahrer
7 / 15Wenn Bremsen, Klingel oder Reflektoren fehlen oder nicht den Vorschriften entsprechen, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. © dpa
Bußgeld Radfahrer
8 / 15Auf dem Gepäckträger mitfahren ist ebenfalls verboten. Wer eine über sieben Jahre alte Person auf einem einsitzigen Fahrrad befödert, zahlt derzeit 5 Euro. (Kinder bis sieben Jahre dürfen in Kindersitzen mitfahren). © dpa
Bußgeld Radfahrer
9 / 15Enorm gefährlich und richtig teuer wird es, wenn ein Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert wird. Diese Radl-Sünde kostet derzeit 350 Euro. © dpa
Bußgeld Radfahrer
10 / 15Telefonieren auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung kostet 25 Euro. © dpa
Bußgeld Radfahrer
11 / 15Mit dem Fahrrad in der Fugängerzone fahren: 15 bis 30 Euro. © picture alliance / dpa
Bußgeld Radfahrer
12 / 15Wer ohne Licht unterwegs ist, zahlt künftig 20 statt 10 Euro. © dpa
Bußgeld Radfahrer
13 / 15Auch für Autofahrer gelten neue Strafen: Wenn diese auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler blockiert, muss demnach 20 statt 10 Euro zahlen. © dpa
Bußgeld Radfahrer
14 / 15Wer eine rote Ampel überfährt muss 45 Euro berappen. Gefährdet man dabei andere, kostet es 100 Euro, wenn es zum Unfall kommt, muss man sogar 120 Euro zahlen. © dpa
Bußgeld Radfahrer
15 / 15Wer an Fußgängerüberwegen (z. B. am Zebrastreifen) deren Vorrang missachtet, muss mit einem Bußgeld von 40 bis 60 Euro rechnen. © picture-alliance/ dpa

Der große Bußgeld-Katalog für Fahrradfahrer

VerstoßStrafe in Euromit Gefährdungmit Unfall
Rotlicht missachtet45 Euro + 1 Punkt in Flensburg100 Euro + 1 Punkt in Flensburg120 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Rotlicht, das bereits mehr als eine Sekunde leuchtete, missachtet100 Euro + 1 Punkt in Flensburg160 Euro + 1 Punkt in Flensburg180 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Stoppschild missachtet10 Euro50 Euro + 3 Punkte60 Euro + 3 Punkte
„Geisterradler“, Radweg in falscher Richtung benutzt15 Euro25 Euro30 Euro
Im Fußgängerbereich gefahren10 Euro20 Euro25 Euro
Abbiegen, ohne die Richtungsänderung anzukündigen10 Euro30 Euro35 Euro
Radfahren ohne Licht10 Euro20 Euro25 Euro

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