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Bußgelder beim Falschparken: An diesen Stellen wird es für Autofahrer richtig teuer

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Halteverbotsschilder
Wer an falscher Stelle parkt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. © picture alliance / dpa / Patrick Seeger

Zum Thema Falschparken gibt es im Bußgeldkatalog einige Einträge. Besonders, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, warten hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg.

Vor allem in der Stadt* sind freie Parkplätze oft eine Seltenheit. Da ist die Verlockung groß, das Auto einfach irgendwo stehenzulassen. Aber Vorsicht — behindern Sie dabei Rettungskräfte oder verursachen Sie durch rücksichtsloses Parken einen Unfall, müssen Sie tief in die Tasche greifen. Wir liefern Ihnen einen Überblick, an welchen Stellen Sie auf keinen Fall parken sollten.

Hohe Bußgelder für Autofahrer bei Parken auf dem Radweg

Parken in der zweiten Reihe oder auf einem Radweg oder Schutzstreifen ist kein Kavaliersdelikt. Schließlich kommt es dabei immer wieder zu Unfällen. Das sieht mittlerweile auch der Gesetzgeber so und bestraft es mit satten 55 Euro. Noch dicker kommt es, wenn dabei tatsächlich ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Dann werden 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Diesen sammelt man auch, wenn dabei ein Radfahrer oder Fußgänger gefährdet wird. Das Bußgeld erhöht sich aber auf 80 Euro. 100 Euro zahlt man, wenn das Parken zu einem Unfall mit Sachbeschädigung führt. 

Harte Strafen für Autofahrer für das Behindern von Rettungskräften

Krankenwagen und Feuerwehr sind darauf angewiesen, schnell an jeden Einsatzort kommen zu können. Das müssen sie als Autofahrer beachten. Das Parken in oder vor einer Feuerwehreinfahrt ist logischerweise verboten und endet mit einem Bußgeld von 55 Euro. Noch schlimmer, wenn sie dabei tatsächlich die Einsatzkräfte behindern. Dann warten 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Das gilt nicht nur bei einer Einfahrt, sondern auch, wenn Sie an einer Engstelle parken und dadurch zum Hindernis für die Retter werden.

Lesen Sie auch: Auto oder Einfahrt zugeparkt: So wehren Sie sich gegen Falschparker.

Bußgelder beim Parken in Einfahrten und Straßeneinmündungen

Auch an anderen Stellen ist Parken gefährlich und führt gegebenenfalls zu Behinderungen oder Unfällen. Daher sind unübersichtliche Straßenstellen, scharfe Kurven, Fußgängerüberwege, Abschnitte im Halteverbot und fünf Meter vor bzw. nach Lichtzeichen ungeeignet, um Ihr Fahrzeug abzustellen.  Bei einem einfachen Verstoß zahlen sie 35 Euro. Behindern Sie aber jemanden oder parken dort länger als eine Stunde, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

Was ist, wenn Sie Ihr Auto bei Taxiständen oder an Grundstückseinmündungen parken? Hier liegen die Bußgelder zwischen 10 und 30 Euro. Entscheidend ist, wie lange Sie dort stehen und ob Sie für andere zum Störfaktor werden. Dieselbe Regelung gilt außerdem fünf Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, sowie über einem Schachtdeckel und vor und hinter Andreas­­­­kreuzen.

Parkplatzdiebstahl endet mit Bußgeld für Autofahrer

Parkplätze sind vielerorts knapp und heißumkämpft. Wieso also nicht den Parkplatz vor der Haustüre einfach reservieren, indem man beispielsweise den Balkonstuhl daraufstellt? Das ist nicht nur unhöflich, sondern auch verboten. 10 Euro kann sie ein solcher Parklückendiebstahl kosten. Auch auf den Behindertenparkplatz auszuweichen lohnt sich mit 55 Euro Strafe nicht wirklich.
Haben Sie stattdessen einen zahlungspflichtigen Parkplatz gefunden, sollten Sie unbedingt die Parkuhr richtig einstellen, beziehungsweise sich um einen Parkschein kümmern. Tun Sie das nicht, zahlen Sie je nach Zeitrahmen zwischen 20 bis 40 Euro.  

E-Fahrzeuge und Carsharing als Alternative

Sowohl Elektroautos als auch das Carsharing-Prinzip werden immer beliebter. Meist stehen diese Autos auf vorreservierten Parkplätzen oder an Ladestellen. Belegen Sie solch einen Platz mit Ihrem Auto, obwohl Sie dazu nicht berechtigt sind, zahlen Sie 55 Euro Strafe.  (lw) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Quellen: bußgeldrechner.org, autozeitung.de

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