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Car-Sharing-Auto vor und nach dem Leihen fotgrafieren

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Car-Sharing Foto Schäden Versicherung
«Ich war's nicht»: Wer beim Car-Sharing vor und nach dem Ausleihen Bilder vom Zustand des Autos schießt, sichert Beweise für einen etwaigen Streitfall. Foto: Christin Klose/dpa-tmn © Christin Klose

Car-Sharing ist praktisch und geht schnell. Doch Zeit für ein paar Schnappschüsse nimmt man sich besser vorher und nachher. Die können im Streitfall um einen nicht verursachten Schaden helfen.

Dresden (dpa/tmn) - Wer ein Car-Sharing-Auto übernimmt, überprüft es besser vor dem Losfahren rundum auf Schäden und dokumentiert den Zustand kurz mit der Handykamera. Das rät der Dresdner Rechtsanwalt Christian Janeczek aus der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So kann vermieden werden, dass ein Schaden des Vorgängers unentdeckt bleibt und einem später zu Unrecht angelastet wird. Aber auch wenn der Vornutzer das Auto einwandfrei verlassen hat, könnten in der Zwischenzeit bis zur neuen Vermietung ja Schäden entstanden sein.

«Fotos macht man besser auch nach dem Abstellen», sagt Janeczek. So schließt man aus, dass einem der Nachfolger von ihm verursachte Schäden zurechnen kann oder solche geltend gemacht werden sollen, die Unbekannte in der Zwischenzeit verursacht haben könnten.

Anbieter muss Mietern Schuld nachweisen

Zwar sei Car-Sharing rechtlich mit normalen Vermietungen vergleichbar, doch in der Regel fertigt man dabei kein Übergabeprotokoll an, das die Vorschäden für beide Parteien nachvollziehbar vor Ort dokumentiert. Da könnten im Streitfall solche Fotos oder auch Zeugen helfen. «Grundsätzlich liegt die Beweislast allerdings beim Anbieter, der muss beweisen können, dass ich den Schaden verursacht habe», sagt Janeczek. Das sei in der Regel für diesen aber nur sehr schwer zu nachzuweisen.

Allerdings könnte nicht nur die Beweislast des Anbieters eine Rolle spielen, sondern im Einzelfall auch die sogenannte Darlegungslast. Dann wird erwartet, dass Nutzer etwas beibringen können, das ihre Aussagen stützt. Das könnten dann beispielsweise die Fotos und Zeugenaussagen sein.

Wer zu Unrecht vom Anbieter in Anspruch genommen werde, sollte die Forderung mit kurzen Worten zurückweisen. «Zu lange Ausführungen können Schaden, da laienhafte Ausführungen schnell falsch verstanden werden können», rät Janeczek. Bei Unsicherheit rät er zu anwaltlicher Hilfe oder Beratung durch eine Verbraucherzentrale.

© dpa-infocom, dpa:210203-99-286240/2

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