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Auto auf dem Gehweg parken: So teuer kann es werden

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Immer wieder sieht man sie: Autos, die auf dem Gehweg parken. Ist das erlaubt?
Immer wieder sieht man sie: Autos, die auf dem Gehweg parken. Ist das erlaubt? © picture alliance/Uli Deck/dpa

Parkplatzsuche in der Stadt ist eine große Herausforderung, der sich manch Autofahrer nicht stellen will. Stattdessen wird das Auto auf dem Gehweg geparkt. Dürfen die das?

Vor allem in Großstädten beginnt für viele Autofahrer nach Feierabend die ewige Suche nach einem freien Parkplatz. Die meisten halten geduldig Ausschau nach einem Stellplatz, andere wiederum machen es sich einfach und parken auf dem Gehweg. Ist das erlaubt und was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu? Wir klären auf.

Auf dem Gehweg parken – das steht in der StVO

Die StVO ist die erste Anlaufstelle, wenn es Fragen zum Verkehrsrecht gibt. Die dort aufgestellten Regeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Nach einem ausdrücklichen Parkverbot auf dem Gehweg sucht man dort jedoch vergeblich.

Aber Vorsicht: Bevor Sie jetzt freudestrahlend auf dem nächsten Gehweg parken, sollten Sie weiterlesen. Auch wenn es kein direktes Verbot gibt, bleibt das Parken auf dem Gehweg nicht ohne Folgen. Das Verbot ergibt sich nämlich aus anderen Paragraphen der StVO.

Einer davon ist § 2 Abs. 1 StVO: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn." Daraus folgt, dass Autos nicht auf Gehwegen fahren dürfen.

§ 12 Abs. 4 StVO schränkt das Parken ein: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben."

Einfach ausgedrückt, ist das Parken sowie Halten auf dem Gehweg nicht erlaubt. Eine Ausnahme findet sich aber im selben Paragraphen unter Absatz 4a: "Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen."

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Verkehrsschild weist auf Gehwegparken hin

Wann auf dem Gehweg bzw. dem Bordstein geparkt werden darf, zeigt das Verkehrsschild 315 an. Es besteht aus einem weißes "P" auf blauem Grund und demonstriert, wie Autos geparkt werden dürfen. Geparkt werden darf auch, wenn eine Parkflächenmarkierung auf dem Gehweg aufgemalt ist.

Diese Bußgelder drohen für das Parken auf Gehwegen

Wer verbotenerweise sein Auto auf einem Gehweg abstellt, darf sich nicht wundern, wenn ein Strafzettel an der Windschutzscheibe hängt. Denn Autos auf dem Bürgersteig sind ein Hindernis für Fußgänger und zwingen in manchen Fällen, Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auf die Straße auszuweichen.

Bestraft werden Falschparker auf Gehwegen grundsätzlich mit 20 Euro Bußgeld. Werden durch das abgestellte Auto andere Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich die Strafe auf 30 Euro. Das gleiche Bußgeld gibt es, wenn das Auto länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig steht – mit Behinderung werden es 35 Euro.

Wird das Parken auf dem Gehweg durch ein Schild erlaubt, sind Sie dennoch nicht vor dem Falschparken gefeilt. Parken Sie zum Beispiel anders als das Schild es vorschreibt, werden 10 Euro Strafe fällig – mit Behinderung werden es 15 Euro.

Dürfen Motorräder auf Gehwegen parken?

Die Regeln zum Parken auf Gehwegen gelten nicht nur für Autos. Auch Motorräder dürfen nicht auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Allerdings drückt die Polizei oft ein Auge zu, wenn niemand durch das Gefährt behindert wird.

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anb

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