Wenn die Ladung seitlich über 40 Zentimeter über die Lampen des Autos hinausragt, müssen Sie ein Licht an der Ladung anbringen. Die StVO schreibt dabei vor, dass dieses maximal 40 Zentimeter vom Rand der Ladung angebracht werden muss. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
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Darüber hinaus sollten Sie den Kofferraumdeckel am besten mit Spanngurten zusätzlich sichern. Wenn Sie diese Vorschriften befolgen, dürfen Sie auch mit offenem Kofferraumdeckel fahren.